Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht;
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht
Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Die zuständige Stelle kann dafür einen Nachweis der Arbeitsabsicht verlangen. Personen aus Drittstaaten müssen immer die Arbeitsabsicht nachweisen. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab. Die zuständige Stelle informiert darüber.
Einige der Möglichkeiten für einen Nachweis der Arbeitsabsicht sind:
- Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
- Kontakt mit einem Arbeitgeber in Deutschland: z.B. Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Geschäftskonzept für eine selbständige Tätigkeit
- Antrag auf ein Visum zur Einreise, um in Deutschland zu arbeiten
Ausnahmen: Personen aus EU/EWR/Schweiz brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem Drittstaat kommt und schon in EU/EWR/Schweiz lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der Standortvermerk kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Dokumente für die Antragstellung
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
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