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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Hinweise zur Beratung

Bevor Sie die Anerkennung beantragen, sollten Sie sich beraten lassen. Dazu gibt es Angebote in Deutschland und im Ausland.

Wo kann ich mich zur Anerkennung beraten lassen?

Sie können sich in Deutschland und auch im Ausland zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungssuche.

Sie sind noch im Ausland und finden keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe? Dann können Sie für eine Erstberatung die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ anrufen oder anschreiben. Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren steht Ihnen die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zur Verfügung. Die ZSBA hilft bei der Antragstellung. Sie berät zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktperspektiven und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Alle Beratungsangebote sind kostenlos.

Antworten auf schriftliche Anfragen bei der Hotline können mehrere Wochen dauern. Unser Tipp: Informieren Sie sich zunächst im Anerkennungs-Finder oder auf unserer FAQ-Seite!

Wir empfehlen

  • Lassen Sie sich erst beraten und stellen Sie dann Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie können dadurch Fehler beim Antrag oder Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden.
  • Vereinbaren Sie mit der Beratungsstelle einen Termin! Sie können telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Zu welchen Fragen erhalte ich Beratung?

Die Beratungsfachkräfte unterstützen Sie im gesamten Anerkennungsverfahren. Die Beratungsstelle berät Sie konkret zu folgenden Fragen:

Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind, erhalten Sie auch Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie kann ich nach Deutschland einwandern?
  • Wie finde ich einen Job in Deutschland?
  • Wie bewerbe ich mich in Deutschland um einen Job?
  • Wie kann ich meine Deutschkenntnisse verbessern?

 

Welche Dokumente benötige ich für die Beratung?

Diese Dokumente sind für die Beratung notwendig:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht
  • Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
  • Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte)
  • Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide von zuständigen Stellen.

Sie haben bereits Dokumente in deutscher Übersetzung? Dann bringen Sie diese bitte auch zur Beratung mit.

Wir empfehlen

Die Beratungsstelle informiert Sie vorab über die Dokumente, die Sie mitbringen müssen. Bitte senden Sie Dokumente nur an eine Beratungsstelle, wenn diese Sie dazu aufgefordert hat.