Berufliche Anerkennung
Mit der Anerkennung wird eine ausländische Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt. Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung notwendig, für andere bringt sie Vorteile.
Mit der Anerkennung wird eine ausländische Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt. Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung notwendig, für andere bringt sie Vorteile.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt. Bei reglementierten Berufen müssen zudem weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt sein. Mit der Anerkennung erhalten die Antragstellenden die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt.
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Eine Ausnahme bilden Fachkräfte aus EU/EWR/Schweiz, die nur gelegentlich ihren Beruf in Deutschland ausüben. Die sogenannte Dienstleistungsfreiheit ist in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie geregelt.
Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, aber nützlich. Sie bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Unternehmen die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.
Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen wollen, benötigen die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation für die Einreise. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in einem nicht reglementierten Beruf wie z. B. Physikerin oder Sprachwissenschaftler benötigen einen als vergleichbar anerkannten Hochschulabschluss. Dazu ist ein entsprechender Eintrag in der Datenbank anabin oder eine Zeugnisbewertung notwendig. Eine Ausnahme bilden derzeit nur IT-Fachkräfte: Sie können auch ohne Anerkennung einreisen und in Deutschland ihren Beruf ausüben.
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z. B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatronikerin oder Kaufmann für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z. B. Chemikerin oder Mathematiker. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, lässt sich mit dem Profi-Filter herausfinden.
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