Sie haben einen Beruf gelernt oder studiert? Und Sie möchten in Deutschland in diesem Beruf arbeiten? Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Das gilt auch für Berufe mit Hochschulabschluss.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Für eine berufliche Anerkennung müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Am Ende erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird.
Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf.
In Deutschland haben Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Grundlagen dafür sind das Anerkennungsgesetz des Bundes und Gesetze in den Bundesländern. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Das Anerkennungsverfahren wird von der sogenannten zuständigen Stelle durchgeführt. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Sie berücksichtigt dabei auch Ihre Berufserfahrung und weitere Qualifikationen.
Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen?
Sie können trotzdem einen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihre Berufsqualifikation können Sie dann z. B. durch eine Arbeitsprobe nachweisen. Mehr erfahren Sie auf dieser Seite: Wie bekomme ich die Anerkennung?
Wir empfehlen Ihnen: Nutzen Sie Beratungsangebote, bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit einer Beratungsfachkraft können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten.
Sie können eine Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Ihr Antrag auf Anerkennung abgelehnt wurde. So können Sie herausfinden, ob Sie vielleicht eine Qualifizierung machen können. In vielen Fällen können Sie dadurch doch noch die volle Anerkennung erhalten.
Wenn Sie keine Anerkennung erhalten können, informiert und berät man Sie hier auch über berufliche Alternativen.
Für bestimmte Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Sie haben durch die freiwillige Anerkennung Vorteile: Sie erhalten einen deutschsprachigen, offiziellen Bescheid von der zuständigen Stelle. Das ist hilfreich bei einer Bewerbung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Der Bescheid ist auch hilfreich bei Gehaltsverhandlungen.
Wann ist eine Anerkennung zwingend notwendig? Wann ist sie freiwillig? Das hängt von einer Reglementierung Ihres Berufs und von Ihrem Herkunftsland ab.
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für diese Berufe müssen Sie eine bestimmte Berufsqualifikation haben und vielleicht weitere Voraussetzungen erfüllen. Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales. Reglementierte Berufe sind z. B. Ärztin oder Lehrer. Eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur ist auch eine Form der Reglementierung.
Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen Sie gelegentlich auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Sie müssen dies aber vorher der zuständigen Stelle melden.
Sie können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören z. B. Ausbildungsberufe wie Kraftfahrzeugmechatronikerin oder Kaufmann für Büromanagement.
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie aus einem Drittstaat zum Arbeiten nach Deutschland einreisen wollen. Dann müssen Sie die Anerkennung schon aus Ihrem Herkunftsland beantragen. Drittstaaten sind alle Staaten außer EU/EWR/Schweiz.
Damit Sie in Deutschland arbeiten können, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für die Einreise nach Deutschland müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.
Dann benötigen Sie vielleicht eine Anerkennung, damit Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten dürfen.
Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten, in Einzelfällen auch mehr. Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen hinzu. Es können auch Reisekosten entstehen, wenn Sie Unterlagen persönlich aus Ihrem Herkunftsland holen müssen.
Vielleicht können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Es gibt diese Möglichkeiten der Förderung:
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