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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Wege zur Qualifizierung

Wenn im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt werden, lassen sich diese in der Regel mit Hilfe von Qualifizierungen ausgleichen.

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Arten von Qualifizierungen gibt es?
  • Wer bietet Qualifizierungen an?
  • Wo finde ich Arbeitshilfen für die Qualifizierungsberatung?

 

Welche Arten von Qualifizierungen gibt es?

Qualifizierungen für die Anerkennung werden in 2 Gruppen unterteilt:

  • Ausgleichsmaßnahmen können Prüfungen oder Kurse sein, die in reglementierten Berufen zur Anerkennung führen sollen, z. B. ein Anpassungslehrgang für eine Pflegefachkraft. Welche Maßnahme erforderlich ist, legt die zuständige Stelle fest. Die Antragstellenden haben in der Regel jedoch ein Wahlrecht. Möglich sind Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung.
  • Anpassungsqualifizierungen ermöglichen den Ausgleich wesentlicher Unterschiede in nicht reglementierten Berufen, z. B. ein Kurs in E-Pneumatik für einen Industriemechaniker oder ein Buchhaltungskurs für Kaufleute für Büromanagement. Wie die wesentlichen Unterschiede bei nicht reglementierten Berufen ausgeglichen werden können, wird nicht im Anerkennungsbescheid festgelegt. Entsprechende praktische oder theoretische Qualifizierungen bei Bildungsanbietern oder in Betrieben sollten mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden, damit Qualifizierung und Folgeantrag zur Anerkennung führen.

Für die Berufszulassung sind in vielen reglementierten Berufen (fachsprachliche) Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau vorgeschrieben. Aber auch wenn Deutschkenntnisse nicht vorgeschrieben sind, bringen sie Vorteile bei der Jobsuche und im Berufsalltag. Informationen zu Deutschkursen finden Sie auf der Seite „Deutsch lernen“ in diesem Portal.

Video
Youtube-Video, 01:03

UBA erklärt: A wie Anpassungsqualifizierung

Was ist eine Anpassungsqualifizierung? Was gibt es zu beachten? Das Video erklärt den Begriff einfach und anschaulich.

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Über die Qualifizierung zur Anerkennung

Wesentliche Unterschiede in der Gleichwertigkeitsprüfung

Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Bei nicht reglementierten Berufen werden in einem Bescheid die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben. Mit einer Anpassungsqualifizierung kann die volle Gleichwertigkeit erreicht werden.

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Qualifizierungsberatung

Anerkennungsinteressierte sollten die Qualifizierungsberatung nutzen, damit die Qualifizierung zur Anerkennung führt. Arbeitsamt oder Jobcenter, das Förderprogramm IQ und weitere Anbieter beraten kostenlos. Auf der Grundlage aller Informationen zu Person, Berufsqualifikation und wesentlichen Unterschieden werden Qualifizierungswege aufgezeigt. Auch sollten die Kosten der Qualifizierung besprochen werden. Eine finanzielle Förderung muss in der Regel vor Beginn der Qualifizierung genehmigt werden.

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Qualifizierung

Ein Bildungsanbieter oder ein Betrieb führt die Qualifizierung durch und betreut die Teilnehmenden. Die Inhalte der Qualifizierung und die Dokumentation der Ergebnisse sollten zuvor mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Die Beratung steht den Teilnehmenden während der Qualifizierung für Rückfragen zur Verfügung. Angehörige von Drittstaaten können für eine Qualifizierung auf Grundlage des §16d AufenthG (früher §17a) einreisen. Erforderlich sind unter anderem mindestens hinreichende Deutschkenntnisse, in der Regel auf Niveau A2.

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Abschluss der Qualifizierung und Anerkennung

Bei reglementierten Berufen wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt, wenn die Antragstellenden die Ausgleichsmaßnahme (Kenntnis- oder Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang) erfolgreich abschließen. Danach werden die Kriterien für die Berufszulassung geprüft. Bei nicht reglementierten Berufen – z. B. dualen Ausbildungsberufen – können die Anerkennungsinteressierten nach erfolgreicher Qualifizierung einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.

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Überblick Qualifizierungen

Ausgleichsmaßnahmen für reglementierte Berufe

Anpassungslehrgang 

In einem Anpassungslehrgang arbeiten die Antragstellenden unter Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen im reglementierten Beruf. Die praktische Arbeit kann durch eine theoretische Zusatzausbildung ergänzt werden. Der Anpassungslehrgang bezieht sich nur auf die wesentlichen Unterschiede.

Beispiele aus der Praxis

Die Physiotherapeutin Andelina Budimir konnte durch einen 6-monatigen Anpassungslehrgang am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf die im Anerkennungsbescheid genannten wesentlichen Unterschiede ausgleichen. Im Anpassungslehrgang wurden praktische Einsätze im klinischen Bereich durch klinisch-praktischen Unterricht und Workshops unterstützt. Die Erzieherin Shih-Yen Bayer holte ihre fehlenden Praxisstunden in einem Kindergarten in Bremen nach.

 

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Diese Art der Qualifizierung ist für Personen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat oft die Alternative zum Anpassungslehrgang. In der Kenntnisprüfung müssen die Antragstellenden nachweisen, dass sie über die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der wesentlichen Kernfächer der Berufsqualifikation. Es handelt sich jedoch nicht um eine vollständige Abschlussprüfung. Zusätzlich kann ein weiteres Fach bzw. ein Querschnittsbereich geprüft werden, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Entsprechende Vorbereitungskurse bereiten auf die Teilnahme an der Prüfung vor.

Beispiel aus der Praxis

Die Apothekerin Lama Al Khouja aus Syrien absolvierte zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Online-Qualifizierung. Im Anschluss meisterte sie erfolgreich die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung.

Vorbereitung auf die Eignungsprüfung

Alternativ zu einem Anpassungslehrgang können Antragstellende mit Abschluss aus EU/EWR/Schweiz auch eine Eignungsprüfung ablegen. Die Eignungsprüfung beurteilt die Fähigkeit, einen reglementierten Beruf auszuüben. Sie dient als Nachweis, dass die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden. Entsprechende Vorbereitungskurse bereiten inhaltlich auf die Eignungsprüfung vor.

 

Anpassungsqualifizierungen für nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe wird keine bestimmte Anpassungsqualifizierung von der zuständigen Stelle vorgeschrieben. Die wesentlichen Unterschiede können z. B. durch fachtheoretische Maßnahmen oder eine Qualifizierung im Betrieb ausgeglichen werden. Weil die wesentlichen Unterschiede oft sehr individuell sind, gilt dies auch für die Qualifizierungen. Deshalb können diese häufig nicht in Gruppen, sondern nur als Einzelmaßnahmen angeboten werden.

Beispiele aus der Praxis

Für seine Anerkennung als Elektroniker für Automatisierungstechnik besuchte Samad Hamuch aus Spanien eine Anpassungsqualifizierung. Dabei wurden ihm Wissen und Fähigkeiten vermittelt, die nicht Teil seiner Ausbildung waren. Der Elektroniker Eric Appiah aus Ghana glich die wesentlichen Unterschiede durch mehrere Lehrlingsunterweisungen aus. In dieser Zeit wurde er von seinem Qualifizierungsberater begleitet und gecoacht.

Qualifizierungen und alternative Verfahren unabhängig von einer Anerkennung

Auch Anerkennungsinteressierte mit negativem Anerkennungsbescheid oder schlechten Aussichten auf eine Anerkennung können an Qualifizierungen teilnehmen. So werden unabhängig von einem Anerkennungsverfahren z. B. Coachings zur Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Wer in einem dualen Ausbildungsberuf keine Anerkennung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt an einer Abschlussprüfung teilnehmen und so einen deutschen Gesellenbrief erwerben. Für eine solche Externenprüfung werden besondere Vorbereitungskurse angeboten. Geregelt wird die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 37 Handwerksordnung (HwO).

Beispiel aus der Praxis

Der irakische Psychologe Salam Omer Mussttaf Al-Gailani nutzte die Zeit bis zum Erhalt seiner Zeugnisbewertung für eine virtuelle Brückenmaßnahme. Diese kombinierte Selbstlernphasen, Tutorien und mehrere Präsenzveranstaltungen.

Wer bietet Qualifizierungen an?

Über die Datenbank KURSNET lassen sich die Qualifizierungsangebote des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und weitere Qualifizierungen finden. Das Förderprogramm IQ bietet zudem eine interaktive Landkarte an, mit der Teilprojekte zur Qualifizierung gesucht werden können. Weitere Kursangebote und allgemeine Weiterbildungen können in der Datenbank InfoWeb Weiterbildung (IWWB) recherchiert werden. Auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) bieten Qualifizierungen an. Hier kann die zuständige Stelle weiterhelfen. Praktische Qualifizierungen lassen sich gegebenenfalls auch beim Arbeitgeber bzw. im Betrieb durchführen.

UBAconnect: Fachkräfte finden über Anpassungsqualifizierung

Das Pilotprojekt „UBAconnect“ bringt Unternehmen und Fachkräfte für eine Anpassungsqualifizierung zusammen: Mit Hilfe von UBAconnect können Unternehmen geeignete Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen finden. Sie beschäftigen die Fachkraft befristet für die Dauer der Anpassungsqualifizierung und übernehmen Teile der Qualifizierung. Dabei vermitteln sie berufspraktische Erfahrungen z.B. im Bedienen spezieller Maschinen und stellen die Fachkraft für externe Schulungen frei. So unterstützen sie die Fachkraft auf dem Weg zur vollen Anerkennung und können langfristig neue Mitarbeitende gewinnen. Interessierte Unternehmen können sich auf der Projektseite von „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informieren und kostenlos registrieren.

Projektseite UBAconnect

Bei der Auswahl einer Qualifizierung ist genau zu prüfen, ob sich mit ihr die wesentlichen Unterschiede ausgleichen lassen. Für die Finanzierung einer Qualifizierung ist weiterhin wichtig, ob entsprechende Kurse und ihre Anbieter förderfähig sind. So werden z. B. über SGB II und SGB III nur Qualifizierungen und Anbieter mit einer Zulassung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gefördert. 

 

Arbeitshilfen für die Qualifizierungsberatung

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Handlungsanleitungen für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die sich an Arbeitsvermittler und Integrationsfachkräfte richten. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ veröffentlicht über die Fachstelle Beratung und Qualifizierung regelmäßig Publikationen zu verschiedenen Aspekten der Anerkennung, so auch zu Qualifizierungen und zur Qualifizierungsberatung.

IQ Publikationen zum Thema Berufliche Anerkennung

 

Video
Youtube-Video, 03:27

Mit UBAconnect zur neuen Fachkraft

Ein Elektrounternehmen berichtet, wie es über UBAconnect eine Fachkraft mit teilweiser Anerkennung gefunden und in seinem Betrieb nachqualifiziert hat.

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