Was ist berufliche Anerkennung?
Für die berufliche Anerkennung wird in einem Verfahren geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Für die berufliche Anerkennung wird in einem Verfahren geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die berufliche Anerkennung hilft Ihnen als Arbeitgeber, die Qualifikation ausländischer Fachkräfte besser einzuschätzen. Denn eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt. Bei reglementierten Berufen müssen zudem weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt sein.
Jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben hat, kann die Anerkennung beantragen. Mit ihr erhalten ausländische Fachkräfte die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt. Damit bietet die Anerkennung auch Arbeitgebern ein offizielles und rechtssicheres Verfahren.
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z. B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z. B. Chemikerin oder Mathematiker. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung zur Berufsausübung nicht vorgeschrieben. Die Anerkennung kann aber Vorteile haben. Denn mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Sie als Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.
Darüber hinaus kann die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für die Einreise aus einem Drittstaat erforderlich sein.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation. Dazu vergleicht sie die Ausbildung mit der eines deutschen Referenzberufs. Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- bzw. Fortbildungsordnung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Bei reglementierten Berufen werden weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft. Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.
Die Wahl des passenden Referenzberufs ist oft schwierig. Hilfe bieten die Beratungsstellen und der Anerkennungs-Finder. Hier lassen sich Informationen zu Berufen, zum Verfahren sowie die zuständige Stelle und eine Beratungsstelle finden.
Wer einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte, sollte sich vorher beraten lassen. Die Beratung bietet alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren. Hier erfahren Antragstellende vorab, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.
Fachkräfte müssen die Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen. Welche Dokumente für den Antrag notwendig sind, verrät der Anerkennungs-Finder.
Die zuständige Stelle bestätigt den Erhalt des Antrags und teilt mit, ob Dokumente nachgereicht werden müssen. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.
Die zuständige Stelle teilt das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid mit. Das Ergebnis lautet „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung? Dann ist je nach Beruf vielleicht eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung möglich.
Fachkräfte, die ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Arbeitgeber können mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten verkürzen und mit der zuständigen Ausländerbehörde zugleich die Einwanderungsfragen klären.
Für das Anerkennungsverfahren sind bestimmte Dokumente notwendig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung dokumentieren. Auch darüber gibt der Anerkennungs-Finder Auskunft. Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden.
Wenn Antragstellende aus unverschuldeten Gründen wie z.B. Flucht nicht alle notwendigen Dokumente vorlegen können, kann die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse (QA) vorschlagen. Dies ist für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe möglich.
Bei der QA sollen die Antragstellenden ihre beruflichen Fähigkeiten praktisch nachweisen – z.B. in einem Fachgespräch, mit einer Arbeitsprobe oder bei einer Probearbeit im Betrieb. Fachexperten beurteilen die beruflichen Fähigkeiten der Antragstellenden. Bei Erfolg bescheinigt die zuständige Stelle die volle oder teilweise Anerkennung.
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens teilt die zuständige Stelle in einem Bescheid mit und kann wie folgt lauten:
Die ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn die zuständige Stelle beim Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf keine wesentlichen Unterschiede und somit die Gleichwertigkeit feststellt.
Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf den Beruf an:
Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. In der Regel können die Antragstellenden eine Anpassungsqualifizierung machen, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Danach können sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Möglich sind ein Anpassungslehrgang, die Eignungsprüfung oder die Kenntnisprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Danach werden die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft.
Die ausländische Berufsqualifikation wird nicht anerkannt, wenn sich die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf nicht ausgleichen lassen.
Für bestimmte Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz gelten vereinfachte Regelungen zur Anerkennung. Für die folgenden Berufe gibt es die automatische Anerkennung gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachperson, Hebamme, Architekt. Für die folgenden Berufe kann auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ der Europäische Berufsausweis beantragt werden: Apothekerin, Bergführer, Immobilienmaklerin, Pflegefachkraft, Physiotherapeutin.
Ihr Europa: Europäischer Berufsausweis
Die Kosten für die Anerkennung sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Neben den Gebühren für das Verfahren fallen häufig weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen, eine Ausgleichsmaßnahme, Anpassungsqualifizierung oder Qualifikationsanalyse an. Finanzielle Unterstützung für Antragstellende bieten die Bundesagentur für Arbeit, der Anerkennungszuschuss des Bundes und Förderprogramme in den Bundesländern.
Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, das die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführt. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Das Ergebnis teilt die ZAB in einer offiziellen Bescheinigung mit. Diese beschreibt Art und Dauer der Hochschulausbildung und nennt die Entsprechung im deutschen Bildungssystem wie z.B. Bachelor oder Master. Damit können Sie als Arbeitgeber den Hochschulabschluss einer ausländischen Fachkraft besser einordnen.
Wie ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, lässt sich in der Datenbank anabin der ZAB feststellen. Wenn sich dort kein Eintrag finden lässt, können ausländische Fachkräfte eine Zeugnisbewertung bei der ZAB digital beantragen. Der ausländische Abschluss sollte allerdings mindestens Bachelor-Niveau haben. Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in nicht reglementierten Berufen wie zum Beispiel Biologe, Physikerin oder Sprachwissenschaftler.
Für die Zeugnisbewertung sind verschiedene Dokumente notwendig. Wenn diese vollständig vorliegen, dauert die Zeugnisbewertung maximal drei Monate. Die Zeugnisbewertung kostet 208 Euro, eine Ersatzbescheinigung 104 Euro. Bei Stornierung fallen bis zu 50 Prozent der Kosten an. Das sind 20 Euro bis maximal 104 Euro. Das digitale Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der ZAB erhältlich.
Wichtig: Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht das für reglementierte Berufe notwendige Anerkennungsverfahren.
anabin: Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist keineswegs nur eine Pflicht. Sie eröffnet auch Möglichkeiten für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Weitere Informationen für Unternehmen, Unterstützung sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Anerkennung bietet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).
Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)
Das BQ-Portal bietet Unternehmen eine umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform, um ausländische Berufsqualifikationen besser bewerten und einschätzen zu können, denen als Referenzberuf ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt.
BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Auf dem Portal „Make it in Germany“ können sich Unternehmen über die Möglichkeiten zur Rekrutierung, Einreise und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Hier finden Sie neben einem Leitfaden für Arbeitgeber auch wichtige Formulare für die Einwanderung von Fachkräften.
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.