Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen. Dabei erfüllt die ZSBA vor allem 3 Funktionen:
Die ZSBA ist ein unverbindliches Serviceangebot und keine einheitliche oder zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt.
Die ZSBA ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Einzelnen übernimmt die ZSBA z. B. folgende Aufgaben:
Die ZSBA begleitet die Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Zum Austausch von Informationen arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen. Außerdem informiert die ZSBA über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie arbeitet hierzu mit den Beratungsstellen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zusammen.
Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.
Fachkräfte aus dem Ausland können direkt Kontakt zur ZSBA aufnehmen, indem sie sich online registrieren.
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