Hochschulabschlüsse
Für bestimmte Berufe brauchen Sie in Deutschland die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. Für andere Berufe gibt es die Bewertung von Hochschulabschlüssen.
Für bestimmte Berufe brauchen Sie in Deutschland die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. Für andere Berufe gibt es die Bewertung von Hochschulabschlüssen.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
In Deutschland gibt es sogenannte reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe. Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss für einen reglementierten Beruf haben, müssen Sie in jedem Fall die Anerkennung beantragen.
Reglementierte Berufe sind z. B. Arzt, Ingenieurin oder Lehrer. Welche Berufe reglementiert sind, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder. Eine Liste aller reglementierten Berufe in Deutschland finden Sie im Online-Angebot der Europäischen Kommission.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten? Nicht reglementierte Berufe sind z. B. Biologe, Mathematikerin oder Ökonom.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben oder aus der EU/EWR/Schweiz kommen, können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Sie brauchen auch nicht zwingend eine Bewertung Ihres Hochschulabschlusses. Diese kann aber hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Wenn Sie jedoch aus einem Drittstaat einreisen wollen, muss Ihr Hochschulabschluss nachweislich mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Ob Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank anabin erfahren.
In der Datenbank anabin können Sie kostenlos nachsehen, wie Ihre Hochschule und Ihr Hochschulabschluss in Deutschland bewertet werden. Beide Bewertungen sind wichtig. Denn Ihr Hochschulabschluss gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle 3 folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie finden die Datenbank anabin auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Eine Anleitung zur Nutzung der Datenbank anabin finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Ihre Hochschule oder Ihr Hochschulabschluss sind in der Datenbank anabin nicht aufgeführt oder nicht entsprechend bewertet? Dann können Sie Ihren Hochschulabschluss bewerten lassen. Dazu müssen Sie eine Zeugnisbewertung bei der ZAB beantragen: Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Die Zeugnisbewertung beschreibt Ihren Hochschulabschluss und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Für eine Zeugnisbewertung sind verschiedene Dokumente notwendig, die je nach Herkunftsland unterschiedlich sein können. In der Regel sind folgende Dokumente als Kopien, teilweise in beglaubigter Form einzureichen:
Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert die Zeugnisbewertung in der Regel 3 Monate. Die Zeugnisbewertung kostet 200 Euro, jede weitere Bescheinigung 100 Euro. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Zeugnisbewertung finden Sie auf der Internetseite der ZAB.
Die Einträge in der Datenbank anabin und die Zeugnisbewertung ersetzen nicht das Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe.
Ein ausländischer akademischer Grad darf in Deutschland in seiner Originalbezeichnung geführt werden. Die Umwandlung in einen deutschen akademischen Grad ist nur für Spätaussiedler möglich. Weitere Informationen zur Führung ausländischer akademischer Grade finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Sie können in Deutschland ein im Ausland begonnenes Hochschulstudium weiterführen. Über die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen und Prüfungsleistungen entscheidet die Hochschule oder das Landesprüfungsamt. Informieren Sie sich am besten direkt bei der von Ihnen gewählten Hochschule. Dort ist das Akademische Auslandsamt zuständig.
Sie möchten in Deutschland ein Hochschulstudium beginnen? Dann muss Ihr Schulabschluss aus Ihrem Herkunftsland zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen. Und Sie müssen eine Anerkennung für diesen Schulabschluss haben. Der anerkannte Schulabschluss ist dann Ihre sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Damit dürfen Sie in Deutschland studieren. Ein Studienkolleg bereitet ausländische Studierende ohne einen solchen anerkannten Schulabschluss auf ein Studium in Deutschland vor. Zur Aufnahme eines Bachelor-Studiengangs werden oft 2 bis 3 vorangehende Studiensemester im Herkunftsland verlangt.
In Deutschland kann auch ein Berufsabschluss zum Hochschulzugang berechtigen, z. B. für ein Hochschulstudium im Bereich Ihrer Berufsausbildung. Vielleicht können Sie auch eine Aufnahmeprüfung für ein Hochschulstudium machen. Mit Ihrem Berufsabschluss können Sie sich außerdem für ein Studienkolleg bewerben.
Informieren Sie sich in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über Ihre Möglichkeiten. Im Online-Angebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie Informationen zu ausgewählten Ländern.
Wie finde ich eine Hochschule? Wie bewerbe ich mich für ein Studium? Brauche ich ein Visum? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Study in Germany“.
Sie können bisherige Leistungen in Beruf oder Studium für Ihr Studium in Deutschland nutzen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Sind Sie jünger als 30 Jahre? Dann können Sie sich an die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) wenden. Diese berät und unterstützt Sie, wenn Sie in Deutschland ein Studium beginnen oder weiterführen möchten. Geflüchtete und Spätaussiedler können bei der Bildungsberatung GF-H auch finanzielle Unterstützung beantragen. Finanzielle Unterstützung gibt es z. B. für Sprachkurse, Sonderlehrgänge und Kurse an Studienkollegs. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bildungsberatung GF-H.
Der DAAD vergibt Stipendien an internationale Studierende, Graduierte und Forschende aus dem Ausland.
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