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Glossar - H

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Handwerk

Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.

Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.

Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man dafür Meisterin oder Meister sein. Bei einer ausländischen Berufsqualifikation ist die Anerkennung notwendig. Zusätzlich muss man sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.

Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.

Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.

Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.

Deutsche Handwerksordnung

Anlage B der Handwerksordnung

Handwerk, zulassungspflichtiges

Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z.B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin. Die zulassungspflichtigen Handwerke stehen in der Handwerksordnung (HwO) in Anlage A.

Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen. Hierfür brauchen Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation die Anerkennung: Wenn die Berufsqualifikation mit dem deutschen Meisterabschluss gleichwertig ist, können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.

In zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gelten andere Regelungen für die Selbstständigkeit.

Handwerksrolle

Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.

In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.

Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen Antrag auf Anerkennung für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
 

Heilberuf

Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren

Heilberufe zählen zu den reglementierten Berufen. Wer in Deutschland einen Heilberuf ausüben will, braucht entweder die Approbation oder die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung. Voraussetzungen dafür sind eine gesetzlich geregelte Ausbildung oder ein akademisches Studium. 

  • Bei bestimmten Heilberufen ist in Deutschland die Approbation notwendig, um den Beruf uneingeschränkt ausüben zu dürfen. Das gilt für folgende Berufe: Arzt, Apothekerin, Tierarzt, Zahnärztin und Psychotherapeut.
  • In einigen Berufen ist die Berufsbezeichnung geschützt. Dann darf eine Person nur mit offizieller Erlaubnis die Berufsbezeichnung führen. Das gilt z.B. für Physiotherapeut, Pflegefachperson, Hebamme oder Logopäde.

Eine Übersicht aller Heilberufe gibt es hier:

Übersicht aller Heilberufe