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Aidy gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen, auf Grundlage der Informationen aus dem Anerkennungsportal. Damit diese Antworten auf Sie zugschnitten sind, wird Aidy Sie möglicherweise um Angaben zu Ihrer persönlichen Situation bitten. Dazu gehören z. B. personenbezogene Daten wie Ihr Herkunftsland, Ihre Berufsqualifikation oder der gewünschte Arbeitsort in Deutschland. Bitte geben Sie diese Daten nur dann ein, wenn Aidy Sie konkret dazu auffordert! Die Angabe von Namen ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Aidy wird in Deutschland auf den Servern von „Anerkennung in Deutschland“ gehostet. Diese befinden sich bei unserem Dienstleister Bringe.
Das Large-Language Modell, mit dem Aidy arbeitet, ist ein Dienst von Microsoft Azure Open AI. Für unseren Chatbot findet die Datenverarbeitung durch Microsoft Azure auf Servern innerhalb der Europäischen Union statt. OpenAI wird die von Ihnen eingegebenen Daten nicht zur Verbesserung („Training“) der Sprachmodelle verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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Sie haben Ihren Bescheid zur Anerkennung erhalten. Darin steht, dass Ihre Berufsqualifikation nicht oder nur teilweise gleichwertig ist? Meistens können Sie mit einer Qualifizierung die volle Anerkennung erreichen.
Die hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihre nicht oder nur teilweise gleichwertig ist? Dann hat die zuständige Stelle zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen festgestellt. Der benennt die wesentlichen Unterschiede. Daraus lässt sich erkennen, welche Qualifikationen Ihnen für eine volle Anerkennung fehlen. Im Bescheid stehen auch Informationen zu Ihrer Ausbildung und der berücksichtigten Berufserfahrung. Damit können Sie vielleicht leichter eine Arbeit in Ihrem erlernten Beruf finden.
Wie kann ich wesentliche Unterschiede ausgleichen?
zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen lassen sich meistens mit einer Maßnahme zur Qualifizierung ausgleichen. Mit einer Qualifizierung könnten Sie die volle Anerkennung erreichen. Wie Sie die festgestellten Unterschiede am besten ausgleichen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Möglich ist z.B., dass Sie einen Lehrgang besuchen, eine Prüfung ablegen oder an einer betrieblichen teilnehmen.
Lassen Sie sich zur Qualifizierung beraten!
Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer Qualifikation passen. Nur dann können Sie damit die volle Anerkennung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Vielleicht können Sie sogar bei Ihrer Qualifizierung professionell begleitet werden.
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Bei reglementierten Berufen, wie z.B. Pflegefachmann oder Erzieherin, wird die erforderliche häufig direkt im Bescheid benannt. Hier können Sie meistens zwischen einem und einer oder wählen. Was in Ihrem Fall zutrifft, erfahren Sie im . Manchmal enthält der Bescheid auch Angaben zu den Anbietern der Ausgleichsmaßnahme. Sie können sich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Danach müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, für welche Ausgleichsmaßnahme Sie sich entscheiden.
Wenn Sie einen besuchen, können Sie oft schon bestimmte Arbeiten und Hilfstätigkeiten in Ihrem Beruf ausüben. So können Sie bereits Geld verdienen und Erfahrungen im Berufsumfeld sammeln.
Nach erfolgreichem Abschluss der bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der einreichen müssen.
Unser Tipp: Fragen Sie dort am besten vorher nach, wie das Verfahren jetzt weitergeht. Je nach Beruf oder Bundesland gibt es Unterschiede. Dann werden die weiteren Voraussetzungen für die geprüft. Wenn Sie die Berufszulassung erhalten, können Sie Ihren Beruf in vollem Umfang ausüben.
Bei nicht reglementierten Berufen, wie z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement, können Sie eine machen. Dies kann ein beruflicher Weiterbildungslehrgang (Kurs oder Seminar) oder auch eine betriebliche Anpassungsqualifizierung (Praktikum oder angeleitetes Arbeiten) sein. Parallel dazu können Sie bereits in Ihrem Beruf arbeiten. Nach Abschluss der Qualifizierung müssen Sie einen bei der einreichen, um die volle Anerkennung zu erhalten.
Unser Tipp: Sie sind noch im Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur Anerkennung nach Deutschland kommen und parallel hier arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einwanderung.
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Wie Sie die volle erreichen können, hängt von Ihrem Beruf ab. Erste Informationen über Ihre nächsten Schritte zur Anerkennung erhalten Sie im Anerkennungs-Finder unter folgender Anleitung:
Klicken Sie durch alle Stationen und beantworten Sie alle Fragen.
Am Schluss erreichen Sie die Seite mit Informationen zu Ihrem Anerkennungsverfahren.
Unten auf der Seite finden Sie die Überschrift Meine Schritte zur Anerkennung.
Klappen Sie diesen Menü-Punkt auf: Ich bekomme keine Anerkennung. Was kann ich tun?
Tipp: Speichern Sie die Seite als PDF oder kopieren Sie den Link!
Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich beraten! Vielleicht können Sie bei Ihrer Qualifizierung professionell begleitet werden: Beratung und Begleitung
Wie kann mein Bescheid aussehen?
zur können sehr unterschiedlich aussehen. Hier finden Sie einige Beispiele:
Der Bescheid zur „teilweisen“ Anerkennung hat keinen einheitlichen Namen. Es gibt aber verschiedene Bezeichnungen, z.B. „Feststellungsbescheid“, „Bescheid mit Auflage“, „Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit“ oder auch „Defizitbescheid".
Der Begriff „Defizit" klingt sehr negativ und wird hier auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ nicht verwendet. Denn der Bescheid bezieht sich nur auf die festgestellten Unterschiede zur deutschen Ausbildung. Der Bescheid stellt nicht Ihre Berufsqualifikation in Frage. Klar ist: Auch ohne volle berufliche Anerkennung bringen Sie bereits wesentliche Kompetenzen und Qualifikationen mit!
„Bescheid mit Auflage“ bedeutet: Sie können die Anerkennung erreichen, wenn Sie die Unterschiede mit einer Qualifizierung ausgleichen. In vielen Fällen bestätigt der Bescheid auch die „teilweise Gleichwertigkeit“, so z.B. bei allen nicht reglementierten Berufen.
Kann ich auch ohne berufliche Anerkennung arbeiten?
In den meisten Berufen können Sie auch ohne oder mit teilweiser in Deutschland arbeiten. Das hängt auch von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Genaue Informationen für Ihren erhalten Sie im Anerkennungs-Finder unter folgender Anleitung:
Klicken Sie durch alle Stationen und beantworten Sie alle Fragen.
Am Schluss erreichen Sie die Seite mit Informationen zu Ihrem Anerkennungsverfahren.
Unter den Überschriften Meine Schritte zur Anerkennung und Meine weiteren Möglichkeiten erhalten Sie genaue Informationen zu Ihrem Beruf.
Tipp: Speichern Sie die Seite als PDF oder kopieren Sie den Link!
Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle beraten!
Hinweis: Sie können zwar in vielen Berufen mit einer teilweisen arbeiten. Allerdings kann Ihnen die volle Anerkennung Vorteile für Ihre berufliche Zukunft in Deutschland bringen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Reglementierte Berufe sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Das heißt: Wer einen reglementierten Beruf ausüben will, braucht eine bestimmteBerufsqualifikation. Das heißt auch: Wer in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben will und eine ausländische Berufsqualifikation hat, braucht die Anerkennung!
Darüber hinaus muss die Person weitere Voraussetzungen erfüllen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Diese weiteren Voraussetzungen können je nach Beruf unterschiedlich sein. So kann z.B. ein Nachweis über die persönliche Eignung, die gesundheitliche Eignung oder die Deutschkenntnisse erforderlich sein. Vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Soziales sind viele Berufe reglementiert.
Es gibt verschiedene Formen der Reglementierung:
Bei akademischen Heilberufen ist die Approbation notwendig, um den Beruf uneingeschränkt ausüben zu dürfen. Dazu gehören Arzt, Apothekerin, Tierarzt, Zahnärztin und Psychotherapeut.
In einigen Berufen ist die Berufsbezeichnung geschützt. Dann darf eine Person nur mit offizieller Erlaubnis die Berufsbezeichnung führen. Das gilt z.B. für Physiotherapeut, Hebamme oder Logopäde.
Im Handwerk gibt es einige reglementierte Berufe auf Meisterebene. Wer sich in diesen Berufen selbständig machen will, muss sich in die sogenannte Handwerksrolle eintragen lassen. Zu den reglementierten Handwerksberufen zählen z.B. Bäckermeister, Friseurmeisterin oder Zahntechnikermeister.
Für einige selbständige Tätigkeiten und Gewerbe sind sogenannte Befähigungsnachweise oder Sachkundenachweise erforderlich. Das gilt z.B. für Bewacher, Versicherungsberaterin oder Fahrlehrer.
Viele Berufe sind auf Bundesebene reglementiert. Für diese Berufe gelten bundesweit dieselben Vorschriften, so z.B. für Ärztin, Pflegefachperson oder Meister im Handwerk.
Andere Berufe sind auf Länderebene reglementiert. Für diese Berufe gelten in jedem Bundesland etwas andere Vorschriften, so z.B. für Erzieher, Lehrerin oder Ingenieur. Auch gibt es Berufe, die nicht in allen Bundesländern reglementiert sind.
Übrigens: Sehr viele deutsche Berufe sind nicht reglementiert. Das gilt z.B. für alle dualen Ausbildungsberufe wie etwa Kauffrau für Büromanagement oder Kraftfahrzeugmechatroniker.
Ob ein Beruf reglementiert ist oder nicht, erfahren Fachkräfte im Anerkennungs-Finder.
Hinweis für Beratende: Der Profi-Filter bietet Ihnen eine schnelle Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Das wird in der Eignungsprüfung geprüft: Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den deutschen Referenzberufwichtig sind und nicht durch Dokumente belegt sind. Die Eignungsprüfung berücksichtigt die Berufsqualifikation. Eine Eignungsprüfung ist keine neue Abschlussprüfung. In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
Die zuständige Stelle führt die Kenntnisprüfung durch. Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung. Es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht zwingend alle Inhalte geprüft.
In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen reglementierten Beruf. Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.
Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem Anerkennungsbescheid stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
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