Digitale Antragstellung
Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden digital.
Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden digital.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) haben sich Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Der Bund hat dafür ein Programm aufgesetzt, bei dem ein Bundesland einen für alle Länder nachnutzbaren Onlinedienst entwickelt („EfA“ – „Einer für Alle“). So muss für Leistungen im Landesvollzug nicht 16-mal der gleiche Onlinedienst entwickelt werden.
Der länderübergreifende Antragsservice ist das Ergebnis des durch die Bundesregierung finanzierten OZG-Projekts „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“. Er wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt. Das OZG-Umsetzungsprojekt ist Anfang 2024 in den sogenannten „Linienbetrieb“ (Dauerbetrieb) übergegangen.
Fachkräfte aus aller Welt können über das Anerkennungsportal in den Antragsservice starten. Die Angaben aus dem Anerkennungs-Finder (z.B. Referenzberuf, Arbeitsort) werden zur Auswahl des richtigen Antragsformulars genutzt und in den Onlineantrag übernommen. Zu Beginn oder vor dem Absenden des Antrags müssen sich Antragstellende mit einer sogenannten BundID anmelden. Die BundID ist ein Nutzerkonto für eine Vielzahl digitaler Verwaltungsverfahren. Zur erstmaligen Einrichtung der BundID genügen E-Mail-Adresse und Passwort.
Für den Antragsservice ist es gelungen, gemeinsam mit den mitnutzenden Bundesländern inhaltlich und sprachlich bundesweit weitgehend einheitliche Onlineanträge zu entwickeln. In mehreren Arbeitsgruppen wurden unter Beteiligung der zuständigen Stellen, des BMBF und des BIBB die digitalen Anträge für verschiedene Berufe bzw. Berufsgruppen erarbeitet.
Es wurden 10 Antragstrecken entwickelt, die insgesamt ca. 880 Referenzberufe abbilden und von den Ländern genutzt werden können. Aktuell wollen bis auf Berlin und Hessen alle Bundesländer den gemeinsamen Antragsservice nutzen. In den Ländern wird an der technischen Anbindung der zuständigen Stellen gearbeitet. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Anbindung finden Sie auf dieser Seite.
Haben Sie Interesse an der Anbindung oder technische Fragen? Dann melden Sie sich gerne! Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich an: anerkennung@digitales.nrw.de
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