Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Eine ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland anerkannt werden, wenn sie mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dies wird im Anerkennungsverfahren geprüft.
Wenn notwendige Dokumente für die Anerkennung fehlen oder unvollständig sind, kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein. Hier finden Sie Informationen zur Qualifikationsanalyse.
Der Europäische Berufsausweis ist ein elektronisches Verfahren, das die Anerkennung für bestimmte Berufe innerhalb der EU und des EWR vereinfacht.
Die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse findet sich in der Datenbank anabin. Wenn nicht, kann eine Zeugnisbewertung beantragt werden.
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