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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.anerkennung-in-deutschland.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wurde 2020 grundlegend überarbeitet und optimiert. Seitdem sind grundsätzlich alle Inhalte barrierefrei zugänglich. Eine Ausnahme bildet das automatisch generierte PDF-Dokument auf der Beratungsseite und der Ergebnisseite im Anerkennungs-Finder

Die genannten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Aufwand und Kosten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung dieses PDFs sind sehr hoch. Da das Portal eine barrierefreie Alternative als HTML-Version zur Verfügung stellt, haben wir uns gegen die Überarbeitung dieses PDFs entschieden (siehe Artikel 5 „Unverhältnismäßige Belastung“ der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereitgestellt. Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie in Leichter Sprache wurden 2020 überarbeitet und aktualisiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 25.03.2021 aktualisiert. Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erhalten? Für Ihr Feedback und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Oder Sie wenden sich über diese Kontaktdaten an uns:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Arbeitsbereich 3.3 „Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen“
Johanna Elsässer
Tel.: + 49 228 107-0 
E-Mail: anerkennungsportal@bibb.de 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Weitere Informationen zu Verfahren und Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.

Kontakt Schlichtungsstelle

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de 

Aufgaben von Anerkennung in Deutschland 

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Haben Sie im Ausland einen Beruf erlernt und wollen Sie in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?
„Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel, ob eine Anerkennung für Sie notwendig ist, und die Adresse der Stelle, bei der Sie Ihren Antrag stellen können.
Das Portal richtet sich sowohl an Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, als auch an Fachkräfte im Ausland, die Interesse daran haben, in Deutschland zu arbeiten.
Für bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, ist eine Anerkennung für die Berufsausübung zwingend notwendig.
Auch wenn Sie ohne eine Anerkennung in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten dürfen, kann eine Anerkennung Ihnen bei der Bewerbung um einen Job helfen. Denn Unternehmen können dann besser einschätzen, welche Qualifikationen Sie im Ausland erworben haben.
Am 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten.
Mit dem Anerkennungsgesetz gibt es in Deutschland einheitlichere Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
In Deutschland gibt es zahlreiche Stellen, die die Anträge zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bearbeiten.
Bei welcher Stelle ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden kann, hängt unter anderem von dem erlernten Beruf und dem Bundesland ab, in dem Sie arbeiten möchten.
Mit einem speziellen Online-Tool des Informationsportals, dem „Anerkennungs-Finder“, werden Sie zu einer Beratungsstelle und zur zuständigen Stelle geleitet.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB, gibt das Portal im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, heraus.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

 

Navigation im Portal 

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Herzlich willkommen bei www.anerkennung-in-deutschland.de!

In diesem Video möchten wir Ihnen erklären, wie Sie sich auf der Seite zurechtfinden.

Oben in der Kopfzeile sehen Sie das Logo des Bundesinstituts für Berufsbildung, kurz BIBB, sowie einen Link auf die Seite des BIBB.
Links darunter befindet sich das Logo von „Anerkennung in Deutschland“. Mit einem Klick darauf gelangen Sie jederzeit zur Startseite zurück.
Ganz rechts finden Sie das Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF. Ein Klick darauf leitet Sie auf die entsprechende Internetseite weiter.

Unterhalb der beiden Logos befindet sich die Servicenavigation. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Sprache der Seite zu ändern sowie Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache abzurufen.

Darunter, mittig der Startseite, sehen Sie den Zielgruppeneinstieg. Dieser richtet sich an drei Zielgruppen: Fachkräfte, Profis und Arbeitgeber.
Wenn Sie beispielsweise auf „Fachkräfte“ klicken, gelangen Sie auf die entsprechende Startseite für Fachkräfte . Dort finden Sie oben rechts in der Servicenavigation eine Lupe: Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein Eingabe-Feld. Dort können Sie einen Begriff eingeben, nach dem Sie suchen. Die Ergebnisse werden automatisch angezeigt.

Unter der Servicenavigation gibt es für jede Zielgruppe ein individuelles Hauptmenü. Dort gelangen Sie zu den wichtigsten Themen.
Wenn Sie mit dem Mauszeiger über einen Menüpunkt fahren, sehen Sie weitere Unterthemen, die Sie anwählen können. Wenn Sie auf einen der Menüpunkte klicken, wird die entsprechende Seite angezeigt.

Auf der Startseite für „Fachkräfte“ können Sie sich über den „Anerkennungs-Finder“ konkret zur Anerkennung eines Berufes informieren. Hier müssen Sie ein paar Fragen beantworten und erhalten dann die Kontaktdaten einer für Sie zuständigen Beratungsstelle.
Wenn Sie weiterklicken, bekommen Sie zusätzlich alle Detail-Informationen zum Verfahren:
beispielsweise welche Unterlagen Sie benötigen und bei welcher zuständigen Stelle Sie Ihren Antrag stellen können.
Der Anerkennungs-Finder verrät Ihnen, ob die Anerkennung für Ihren Beruf zwingend notwendig ist, wie zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte oder Lehrerinnen und Lehrer.

Unter dem Menüpunkt „Beratung“ finden Sie die Adressen von Beratungsstellen, in denen Sie sich vor Ort beraten lassen können.

Unter „Meine Möglichkeiten“ finden Sie Informationen dazu, wie und wo Sie die Anerkennung beantragen können, welche Dokumente notwendig sind und welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt.

Weitere Menüpunkte sind die „Erfahrungsberichte“, in denen ausländische Fachkräfte ihren Weg zur Anerkennung beschreiben, sowie „FAQ - Häufige Fragen“ zur Anerkennung und die „Mediathek“.

Wenn Sie weiter runter scrollen, finden Sie Verweise zu wichtigen Informationen sowie eine Auswahl Häufig gestellter Fragen. Darunter finden Sie aktuelle Meldungen.
Ganz unten sind noch einmal die Punkte der Hauptnavigation der Fachkräfte-Startseite aufgelistet. Über „Kontakt“ gelangen Sie zum Kontaktformular. Damit können Sie uns eine Nachricht schreiben.
Zudem gelangen Sie von jeder Seite aus zu unseren Social Media Kanälen, zum Glossar, zur Datenschutzerklärung sowie zum Impressum. Von hier aus können Sie auch in den Bereich für Profis oder Arbeitgeber wechseln.

Wir hoffen, dass Sie sich nun gut auf der Seite zurechtfinden.

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