Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Das Anerkennungsgesetz regelt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Es gilt für Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind.
Die Bundesländer regeln die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Berufe, für die nicht der Bund, sondern die Bundesländer zuständig sind.
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU und ermöglicht den freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mit der Schweiz, Österreich und Frankreich hat Deutschland bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen geschlossen.
Hier erfahren Sie, wie die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesetzlich geregelt ist und welche Rolle die Anerkennung dabei spielt.
Für die Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen in Deutschland gelten seit dem 1. Januar 2021 die Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten.
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