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Glossar - E

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E
Eheurkunde

Auch: Heiratsurkunde

Eine Eheurkunde ist ein amtliches Dokument, das eine Ehe bescheinigt.

Die Eheurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Die Scheidung einer Ehe wird auch in die Eheurkunde eingetragen.
 

Eignung, gesundheitliche
Eignung, persönliche
Eignungsprüfung

Auch: Defizitprüfung

Eine Eignungsprüfung ist eine Ausgleichsmaßnahme  für Personen, die sich in einem Anerkennungsverfahren befinden.

Mit einer Eignungsprüfung können Personen mit einem reglementierten Beruf die wesentlichen Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.

Das wird in der Eignungsprüfung geprüft: Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den deutschen Referenzberuf wichtig sind und nicht durch Dokumente belegt sind. Die Eignungsprüfung berücksichtigt die Berufsqualifikation im Herkunftsland. Eine Eignungsprüfung ist keine neue Abschlussprüfung. In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
 

Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein elektronischer Behördenservice. Dieser Service bietet Informationen und Unterstützung für Verfahren bei Behörden. Dazu gehört auch das Anerkennungsverfahren und die notwendigen Verfahren, um grenzüberschreitend selbständig eine Dienstleistung anzubieten. Es gibt in jedem Bundesland in Deutschland einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner. Personen aus einem EU-Land können ihre Unterlagen für ihr Anerkennungsverfahren bei dem jeweiligen Online-Portal einreichen. Der EA leitet diese Unterlagen an die zuständige Stelle weiter.

Hier finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner:

Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland

 

Engpassberufe

Auch: Mangelberufe

In Deutschland gibt es für bestimmte Berufe zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das heißt: Es sind zu wenige Personen für diese Berufe ausgebildet. Diese Berufe heißen Engpassberufe.

Zu den Engpassberufen gehören vor allem technische Berufe und einige Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Engpassberufe stehen in der Positivliste.
 

Erwerbstätigkeit

Eine Erwerbstätigkeit ist eine vertraglich geregelte Arbeit. Erwerbstätige sind z. B. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Personen mit Mini-Job.

Erwerbstätigkeitsabsicht
EU / EWR / Schweiz

EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.

Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.

Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
 

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Auch: Berufsanerkennungsrichtlinie, Anerkennungsrichtlinie

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie heißt offiziell: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Richtlinie regelt die Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) für reglementierte Berufe.

Das sind die wichtigsten Regeln:

Die Richtlinie ist am 15. Oktober 2005 in Kraft getreten und wurde mit der Richtlinie 2013/55/EU reformiert.

EU-Bescheinigung

Auch: EG-Bescheinigung

Englisch: Certificate of Professional Experience

Für die Arbeit in einem EU-Staat ist oft ein offizieller Nachweis über die Berufserfahrung in einem anderen Mitgliedstaat der EU nötig. Diese sogenannte EU-Bescheinigung ist in Deutschland besonders wichtig für Berufe im Handwerk sowie im Bereich Industrie und Handel.

Die EU-Bescheinigung erteilt die zuständige Behörde für den Beruf im Herkunftsmitgliedstaat.

Europäischer Berufsausweis (EBA)

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation. Er gilt nur für Länder der Europäischen Union (EU).

Es gibt den EBA aktuell für folgende Berufe:

  • Apothekerin und Apotheker
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Bergführerin und Bergführer
  • Immobilienmaklerin und Immobilienmakler

Weitere Informationen zum EBA
Your Europe: Europäischer Berufsausweis - EBA

Externenprüfung

Die Externenprüfung ist eine besondere Prüfung für duale Ausbildungsberufe.

Mit der Externenprüfung können Personen ohne Berufsausbildung einen Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf machen. Sie müssen dafür folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Person hat bereits in dem Beruf gearbeitet, in dem sie die Prüfung macht.
  • Diese Arbeitszeit war mindestens 1,5 Mal so lang, wie die Ausbildungszeit in diesem Beruf.
  • Sie müssen die Externenprüfung bestehen.