Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner berät zur Antragstellung, nimmt den Antrag auf Anerkennung entgegen und leitet ihn an die zuständige Stelle weiter.
Der Einheitliche Ansprechpartner berät zur Antragstellung, nimmt den Antrag auf Anerkennung entgegen und leitet ihn an die zuständige Stelle weiter.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind Portale für elektronische Behördendienste in der Europäischen Union. Sie wurden mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet und dienen als Lotsen in verschiedenen Verwaltungsverfahren. Damit sollen Behördengänge erleichtert werden, die für die Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat notwendig sind. In Deutschland gibt es in jedem Bundesland einen EA.
Der EA informiert, berät und unterstützt bei der Antragstellung. Er nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und leitet sie mit den notwendigen Dokumenten an die zuständige Stelle weiter. Das bedeutet für die Antragstellenden: Das gesamte Verfahren hindurch müssen sie lediglich diese eine Stelle kontaktieren. Der Service ist freiwillig und meistens kostenlos.
Ursprünglich war der EA Fachkräften aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum vorbehalten. Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nimmt der EA auch von Fachkräften aus Drittstaaten Anträge auf Anerkennung für alle Berufe entgegen, die auf Bundesebene durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz geregelt werden.
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