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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

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Partieller Berufszugang

Eine ausländische Berufsqualifikation kann sich von einer deutschen Berufsqualifikation stark unterscheiden. Die Anerkennung ist dann nicht möglich. Manchmal kann die zuständige Stelle aber einen sogenannten partiellen Berufszugang genehmigen. Mit einem partiellen Berufszugang darf eine Person in Deutschland arbeiten. Für die Arbeit mit einem partiellen Berufszugang gelten diese Voraussetzungen:

  • Die Person hat eine Berufsqualifikation aus einem Staat der EU/EWR/Schweiz.
  • Im Ausbildungsland darf die Person in dem Beruf ohne Einschränkung arbeiten.
  • Die Berufsqualifikation aus dem Ausland macht nur einen Teil der deutschen Berufsqualifikation aus.
  • Die ausländische Berufsqualifikation ist also nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Die wesentlichen Unterschiede sind zu groß. Eine Ausgleichsmaßnahme umfasst in diesem Fall die gesamte deutsche Ausbildung.

Die Erlaubnis für einen partiellen Berufszugang erteilt die zuständige Stelle. Dafür muss vorher ein Antrag gestellt werden. Mit dieser Erlaubnis darf eine Person in Deutschland arbeiten. Die Person darf aber nur bestimmte Tätigkeiten ausüben. Die Person muss auch die Berufsbezeichnung ihres Ausbildungslandes führen.
 

persönliche Eignung

Die persönliche Eignung ist für die Anerkennung in einigen reglementierten Berufen wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Eine Person ist persönlich geeignet, wenn sie keine Straftaten begangen hat und zuverlässig ist.

Die zuständige Stelle verlangt den Nachweis der persönlichen Eignung beim Antrag auf Anerkennung oder vor Antritt einer Ausgleichsmaßnahme. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Die persönliche Eignung kann man mit folgenden Dokumenten nachweisen:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Strafregister oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem Herkunftsland
  • Erklärung, ob ein Strafverfahren oder ein Insolvenzverfahren vorliegt.
  • für Staatsangehörige aus der EU/EWR/Schweiz: Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)

Alle Nachweise dürfen meistens maximal 3 Monate alt sein.

Positivliste

Die Positivliste ist eine Liste mit allen Engpassberufen. Sie wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) neu erstellt.

In Deutschland gibt es für bestimmte Berufe zu wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Berufe heißen Engpassberufe.
 

Profi-Filter

Der Profi-Filter ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de. Der Profi-Filter stellt besondere Suchfunktionen für Expertinnen und Experten sowie Beratungsfachkräfte bereit. Damit können diese Personen gezielt nach wichtigen Informationen suchen, wie z. B. zuständige Stellen, Berufe nach gesetzlicher Regelung, Berufe nach bestimmten Reglementierungen und Berufsgruppen (basierend auf der einheitlichen nationalen Klassifikation der Berufe 2010 (KLDB 2010)  der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes).

Viele Personen wollen sich auf der Website über die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation informieren. Für diese Personen ist der Anerkennungs-Finder besser geeignet.

Prüfungsgebühren

Prüfungsgebühren sind Kosten für die Teilnahme an einer staatlichen Prüfung. Das heißt: Personen müssen vielleicht Geld für die Teilnahme an einer Prüfung bezahlen.