Ein Gebührenbescheid ist ein offizielles Schreiben einer Behörde über die Kosten für eine Verwaltungsarbeit, z. B. das Anerkennungsverfahren. In einem Gebührenbescheid stehen die Leistungen der Behörde und die Kosten.
Glossar - G
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine Empfehlung des Europarates zu Sprachkenntnissen in einer Fremdsprache. Der GER teilt Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache in verschiedene Kompetenzlevel und Sprachniveaus ein. Dadurch sind Sprachkenntnisse besser miteinander vergleichbar. Der GER dient auch als Maßstab zum Erwerb von Sprachkenntnissen.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Raster zur Selbsteinschätzung von Europass
Für einige reglementierte Berufe ist die gesundheitliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Für diese Berufe verlangt die zuständige Stelle den Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Das gilt auch vor dem Antritt einer Ausgleichsmaßnahme. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.
Dann ist eine Person gesundheitlich geeignet: Eine Person kann psychisch und physisch in ihrem Beruf arbeiten.
Meistens kann die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung steht, dass die berufliche Tätigkeit nicht durch die Gesundheit beeinträchtig wird. Meistens darf diese Bescheinigung maximal 3 Monate alt sein.
Das kann auch passieren: Die zuständige Stelle verlangt nur eine persönliche Erklärung zum individuellen Gesundheitszustand.
Gesundheitsberufe sind ganz allgemein Berufe, die mit der Gesundheit zu tun haben. Für diese Berufe gibt es unterschiedliche Regelungen für die Anerkennung und den Berufszugang.
Einige Gesundheitsberufe sind reglementiert. Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig. Darunter fallen zum Beispiel die Heilberufe.
Es gibt auch nicht reglementierte Gesundheitsberufe. Dazu gehören z. B. duale Ausbildungsberufe wie Medizinischer Fachangestellter oder Gesundheitshandwerke wie Zahntechnikerin.
Eine Übersicht zu den Gesundheitsberufen findet sich beim Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
siehe Anerkennung
Auch: Gleichwertigkeitsfeststellung
In Deutschland prüft die zuständige Stelle: Ist eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig? Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und findet im Anerkennungsverfahren statt.
Die zuständige Stelle braucht für diese Prüfung alle Dokumente über die ausländische Berufsqualifikation. Zum Beispiel das Zeugnis über den Berufsabschluss und einen Nachweis über Berufserfahrung.
Auch: Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland
Bei der Suche nach einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber sollten Pflegekräfte aus Drittstaaten auf das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ achten.
Das Gütesiegel hilft dabei Arbeitgeber zu finden, die gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte aus dem Ausland gewährleisten. Bei Unternehmen mit dem Gütesiegel können Pflegekräfte sicher sein: Die Anwerbung läuft fair und transparent ab.
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