Statistik zum Bundesgesetz
Zu den Anerkennungsverfahren des Bundes wird eine amtliche Statistik geführt. Die gesetzliche Grundlage ist § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Die Umsetzung erfolgt durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die neuen Ergebnisse der Statistik. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet die Daten der Bundesstatistik ebenfalls aus.
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 wurden 279.375 Anträge auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation an die Bundesstatistik gemeldet (Stichtag: 31. Dezember 2022).
Die Ergebnisse für 2022 in Kürze:
- 39.312 neue Anträge gemeldet, davon:
- Die drei antragsstärksten Referenzberufe: Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachleute (16.635 Anträge), Ärztin/Arzt (7.422 Anträge), Physiotherapeut/-in (1.203 Anträge)
- 82 Prozent zu beruflichen Qualifikationen aus Drittstaaten (vor allem Bosnien und Herzegowina, Türkei und Philippinen)
- 48 Prozent Anträge aus dem Ausland gestellt (Auslandsanträge)
- 44.130 Verfahren beschieden, davon:
- 47 Prozent mit voller Gleichwertigkeit
- 10 Prozent mit teilweiser Gleichwertigkeit
- 41 Prozent mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme (zum 31. Dezember 2022 noch nicht absolviert)
- 2 Prozent negativ
Statistik zu den Ländergesetzen
Zu den Anerkennungsverfahren der Länder werden ebenfalls amtliche Statistiken geführt. Neben dem Statistischen Bundesamt veröffentlichen auch statistische Landesämter Zahlen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.
Unter den folgenden Links gelangen Sie zu den statistischen Daten des jeweiligen Bundeslands.
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