Zu den Anerkennungsverfahren des Bundes wird eine amtliche Statistik geführt. Die gesetzliche Grundlage ist § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Die Umsetzung erfolgt durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die neuen Ergebnisse der Statistik. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet die Daten der Bundesstatistik ebenfalls aus.
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 wurden 279.375 Anträge auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation an die Bundesstatistik gemeldet (Stichtag: 31. Dezember 2022).
Die Ergebnisse für 2022 in Kürze:
Zu den Anerkennungsverfahren der Länder werden ebenfalls amtliche Statistiken geführt. Neben dem Statistischen Bundesamt veröffentlichen auch statistische Landesämter Zahlen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.
Die folgende Liste der Pressemitteilungen aus verschiedenen Bundesländern wird ständig ergänzt.
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