Anerkennung & Einwanderung
Fachkräfte aus Drittstaaten, die zur Beschäftigung einwandern, brauchen die Anerkennung und ein Visum. Die Einreise zur Anerkennung ist in bestimmten Fällen möglich.
Fachkräfte aus Drittstaaten, die zur Beschäftigung einwandern, brauchen die Anerkennung und ein Visum. Die Einreise zur Anerkennung ist in bestimmten Fällen möglich.
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Für die Einwanderung ist die Staatsangehörigkeit entscheidend: Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, ein Jobangebot und die Anerkennung ihrer Berufsausbildung bzw. einen als vergleichbar anerkannten Hochschulabschluss. Für IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen gibt es eine Sonderregelung.
Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten: Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung.
Die Verfahren zur Einreise und Anerkennung bedingen sich gegenseitig und haben unterschiedliche Dauer und Fristen. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie die Verfahren zusammenfassen und den gesamten Prozess verkürzen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite „Anerkennung und Beschäftigung“ in diesem Portal.
Erläuterungen zur Einreise
Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen ein Visum, das in der Regel bis zu 6 Monate gültig ist. Nach der Einreise müssen sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung umwandeln lassen. Diese wird in der Regel für 4 Jahre erteilt. Bereits beim Visum muss als Aufenthaltszweck die Aufnahme einer Beschäftigung angeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Einreise zur Suche nach einem Arbeitsplatz möglich. Auch dafür ist die Anerkennung notwendig.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung sind neben der Anerkennung ein konkretes Arbeitsplatzangebot und in den meisten Fällen die Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit (BA).
Für bestimmte Drittstaaten gibt es Sonderregelungen zur Einreise: Fachkräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien benötigen für das Visum einen Arbeitsvertrag und die Zustimmung der BA, nicht jedoch die Anerkennung ihrer Qualifikation („Westbalkanregelung“). Fachkräfte aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum einreisen und die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen. Fachkräfte aus EU/EWR/Schweiz benötigen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie im Leitfaden für Arbeitgeber von „Make it in Germany“ und bei Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).
Für Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Anerkennung führen sollen, können Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist, dass im laufenden Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt wurden, die mit Hilfe der Qualifizierung ausgeglichen werden können. Erforderlich sind zudem mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, in der Regel auf Niveau A2.
Dieser Aufenthalt nach § 16d Aufenthaltsgesetz ist bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten mit einmaliger Verlängerung um bis zu 6 Monate möglich. In dieser Zeit kann die Fachkraft eine Nebenbeschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche ausüben. Die zeitliche Beschränkung entfällt, wenn die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem anzuerkennenden Beruf steht und ein konkretes Angebot für einen künftigen Arbeitsplatz vorliegt.
Bei nicht reglementierten Berufen können die wesentlichen Unterschiede, wenn diese schwerpunktmäßig in der betrieblichen Praxis bestehen, auch während einer bis zu 2-jährigen Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf ausgeglichen werden.
Fachkräfte aus Drittstaaten können auch für die gesamte Dauer des Anerkennungsverfahrens nach Deutschland einreisen. Voraussetzung dafür ist eine Vermittlungsabsprache der Bundesanstalt für Arbeit (BA) mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist keineswegs nur eine Pflicht. Sie eröffnet auch Möglichkeiten für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.
Weitere Informationen für Unternehmen, Unterstützung sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Anerkennung bietet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA). Initiiert vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird UBA mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)
Auf dem Portal „Make it in Germany“ können sich Unternehmen über die Möglichkeiten zur Rekrutierung, Einreise und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Hier finden Sie neben dem Leitfaden für Arbeitgeber auch wichtige Formulare für die Einwanderung von Fachkräften.
Beim BQ-Portal erhalten Unternehmen Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsqualifikationen, die in Deutschland zum Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe gehören. Ländersteckbriefe geben einen Überblick über ausgewählte Länder. Sie finden dort Informationen zu Wirtschaft und Gesellschaft, den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.