BIBB Logo
Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Anerkennung & Einwanderung

Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen ein Visum für die Einreise. In bestimmten Fällen kann auch die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich sein.

Fragen zu Anerkennung und Einwanderung

Sie haben noch mehr Fragen zu Anerkennung und Einwanderung?

Antworten zu diesem und weiteren Themen erhalten Sie auf der Internetseite des Projekts Unternehmen Berufsanerkennung.

Stellen Sie dort auch Ihre individuellen Fragen – einfach online! UBA: Fragen & Antworten

Was ist bei Fachkräften aus Drittstaaten zu beachten?

Wenn Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen möchten, muss diese in der Regel vor der Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Nach der Einreise muss die Fachkraft das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.

Nur Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum einreisen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen. Sie können aber nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn der beantragte Aufenthaltstitel dies erlaubt.

Alternativ zum Visum können Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU beantragen.

Für die Einreise aus einem Drittstaat ist in bestimmten Fällen die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Wann ist die Anerkennung für die Einreise notwendig?

Beschleunigtes Verfahren: Das Anerkennungsverfahren und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie die Verfahren zusammenfassen und den gesamten Prozess verkürzen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Anerkennung und Beschäftigung

Voraussetzungen für die Einreise

Welches Visum passt für Ihre Fachkraft? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreise erfüllt sein? Antworten gibt der Quick-Check auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Visum und Aufenthalt

Wann ist die Anerkennung für die Einreise notwendig?

Sie wollen eine ausländische Fachkraft in einem nicht reglementierten Beruf wie z.B. Elektroniker oder Kauffrau für Büromanagement beschäftigen? Dann kann die Fachkraft unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formale Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation einreisen. Dies gilt z.B. für Personen mit mindestens zwei Jahren praktischer Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf. Erforderlich hierbei sind u.a. ein konkretes Jobangebot, ein bestimmtes Mindestgehalt sowie ein qualifizierter Berufsabschluss oder ein Hochschulabschluss. Ob ein solcher Abschluss vorliegt, prüft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

In folgenden Fällen ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation jedoch erforderlich:

  • Sie wollen die Person in einem reglementierten Beruf wie z.B. Arzt oder Pflegefachperson beschäftigen.
  • Sie wollen die Person in einem nicht reglementierten Beruf beschäftigen, aber für alternative Aufenthaltsmöglichkeiten sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wie z.B. die Anforderungen in Bezug auf Mindestgehalt oder Berufserfahrung gemäß § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschV).

Sonderregelungen

IT-Spezialisten können auch ohne Berufs- oder Hochschulabschluss von Ihnen beschäftigt werden und einreisen, wenn sie die notwendige Berufserfahrung und ein entsprechendes Jobangebot haben. Sie brauchen keine formale Anerkennung, wenn sie in einem nicht reglementierten Beruf beschäftigt werden.

Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen können ohne berufliche Anerkennung für die Arbeit nach Deutschland kommen. Sie benötigen für das Visum nur eine entsprechende Fahrerlaubnis und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland.

Westbalkanregelung: Mit einem Jobangebot können auch Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien für eine Beschäftigung einreisen. Sie brauchen dazu keine formale Anerkennung der Berufsqualifikation, wenn sie in einem nicht reglementierten Beruf beschäftigt werden.

Ob ein Anerkennungsverfahren im konkreten Fall notwendig ist, erfahren Sie mit unserem Anerkennungs-Finder. Darüber hinaus kann die Anerkennung Vorteile haben - auch für Sie als Arbeitgeber!

Vorteile der Anerkennung

Cover des Info-Flyers "Fachkräfteeinwanderung: Möglichkeiten für Unternehmen"
Unternehmen Berufsanerkennung, 2023

Fachkräfteeinwanderung - Möglichkeiten für Unternehmen

Der Info-Flyer veranschaulicht die Möglichkeiten für Einreise und Beschäftigung internationaler Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen.

BMWK, 2024

Fragen und Antworten zur Blauen Karte EU

Die Broschüre bietet wichtige Informationen, eine Grafik und viele Praxistipps für Arbeitgeber.

Broschüre anzeigen

Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung

Personen aus Drittstaaten können auch für eine Maßnahme einreisen, die zur Anerkennung der Berufsqualifikation führen soll: Wer bereits den Bescheid über eine teilweise Anerkennung erhalten hat, kann z.B. für eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung nach Deutschland kommen. Auch die Einreise für eine Qualifikationsanalyse ist möglich: In diesem Fall hat die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse vorgeschlagen, weil notwendige Unterlagen für die Anerkennung aus nicht selbst zu vertretenden Gründen fehlen. Mit der Anerkennungspartnerschaft kann das Anerkennungsverfahren komplett in Deutschland stattfinden.

Beratungsstellen finden

Sie suchen nach einer Beratung zur Berufsanerkennung, Auslandsrekrutierung oder Integration? Die Datenbank des Portals „Make it in Germany“ hilft Ihnen, die passende Anlaufstelle in Ihrer Region zu finden.

Zur Datenbank

Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?

Mit der Anerkennungspartnerschaft können Personen aus Drittstaaten auch ohne vorherige Anerkennung einreisen und das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen.

Voraussetzungen und Vorgehen:

  • Sie haben für Ihre Stelle die passende Fachkraft im Ausland gefunden.
  • Die Fachkraft hat eine mindestens zweijährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Der Abschluss muss im Ausbildungsland staatlich anerkannt sein. Beides bestätigt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
  • Die Fachkraft hat Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie treffen vor der Einreise eine Vereinbarung mit der Fachkraft. Darin verpflichtet sich die Fachkraft, die Anerkennung direkt nach der Einreise zu beantragen.
  • Sie verpflichten sich in der Vereinbarung, die Fachkraft bei der Anerkennung zu unterstützen und ihr die Qualifizierung zu ermöglichen, die für die Anerkennung notwendig ist.

Das Ziel der Anerkennungspartnerschaft ist, nach spätestens drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die volle Anerkennung zu erreichen. Die Beschäftigung erfolgt in nicht reglementierten Berufen sofort als Fachkraft. Wenn der Beruf reglementiert ist, sind bestimmte Tätigkeiten allerdings noch nicht oder nur unter Aufsicht erlaubt.

Sie möchten eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen und dazu eine Anerkennungspartnerschaft abschließen? Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie auf der Seite von „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft

Weitere Informationen

Weitere Informationen für Unternehmen, Unterstützung sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Anerkennung bietet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA). Initiiert vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird UBA mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. 

Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)

Auf dem Portal „Make it in Germany“ können sich Unternehmen über die Möglichkeiten zur Rekrutierung, Einreise und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Hier finden Sie neben Broschüren und Grafiken auch wichtige Formulare für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

Make it in Germany

Beim BQ-Portal erhalten Unternehmen Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsqualifikationen, die in Deutschland zum Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe gehören. Ländersteckbriefe geben einen Überblick über ausgewählte Länder. Sie finden dort Informationen zu Wirtschaft und Gesellschaft, den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.

BQ-Portal