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Glossar - U

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Ü
Übersetzerin oder Übersetzer (öffentlich bestellt/ermächtigt)

Auch:
ermächtigte Übersetzerin/ ermächtigter Übersetzer
vereidigte Übersetzerin/vereidigter Übersetzer
beeidigte Übersetzerin/beeidigter Übersetzer

Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen eine Sprache in eine andere Sprache. Manchmal benötigt eine Übersetzung von amtlichen Dokumenten eine Bestätigung über die Richtigkeit der Übersetzung. Das Dokument bekommt dann einen offiziellen Vermerk und eine Unterschrift. Diese Bestätigung dürfen in Deutschland nur ermächtigte Übersetzerinnen oder ermächtigte Übersetzer ausstellen. Sie haben von einem Gericht die Erlaubnis dafür bekommen. In Deutschland haben diese Übersetzerinnen und Übersetzer unterschiedliche Bezeichnungen. Sie können heißen:

  • öffentlich bestellt
  • gerichtlich bestellt
  • (allgemein) ermächtigt
  • (allgemein) beeidigt
  • (allgemein) vereidigt

Zu einem Anerkennungsantrag gehören meistens Dokumente, die übersetzt werden müssen. Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland gibt es online in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer! Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland.

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Deutsche Botschaften in anderen Ländern

 

U
Unterschiede, wesentliche