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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Wie bekomme ich die Anerkennung

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.

Ausländische Qualifikationen – der Weg zur vollen Anerkennung

IQ Netzwerk Bremen

Online

Person mit Helm steht vor einem Zug und lächelt in die Kamera.
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Anerkennung in Deutschland, 2023

Info-Flyer zur Anerkennung

Der Flyer beschreibt wichtige Stationen auf dem Weg zur Anerkennung und nennt kostenlose Quellen für Information und Beratung. Jetzt in 12 Sprachen zur Ansicht und Bestellung.

Flyer herunterladen

Schritt für Schritt zur Anerkennung

Referenzberuf finden

Die kann nur für einen deutschen Beruf erfolgen, den sogenannten . Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie Informationen zu deutschen Berufen. Dort können Sie Ihren Referenzberuf suchen und auswählen. Sie erfahren auch, ob der Beruf  ist und ob Sie die Anerkennung brauchen.

Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie genaue Informationen zu Ihrem  sowie die Kontaktdaten einer Beratungsstelle und der .

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Beratung nutzen

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen!

Die Beratungsstelle gibt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um Ihr . Sie sollten auch Fragen zur finanziellen Förderung in der Beratung klären, bevor Sie einen Antrag stellen.

Adresse und Kontaktdaten einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungssuche oder im Anerkennungs-Finder. Häufig kann die Beratung neben Deutsch auch in anderen Sprachen stattfinden.

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Antrag stellen

Den müssen Sie bei der einreichen. Für den Antrag sind bestimmte Dokumente notwendig, z.B. der Nachweis der Berufsqualifikation. Welche Dokumente Sie einreichen müssen, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.

Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente? In vielen Berufen können Sie Ihre Kenntnisse dann vielleicht mit einer  praktisch nachweisen. Bei  Berufen können Sie vielleicht einen  oder eine Prüfung machen.

Sie kommen aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)? Dann können Sie in bestimmten Berufen den Europäischen Berufsausweis () auf dem EU-Portal „Your Europe“ beantragen. Sie brauchen dann keinen weiteren Antrag zu stellen.

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Antrag wird bearbeitet

Die bearbeitet Ihren . Sie erhalten spätestens nach einem Monat eine Nachricht, ob Ihre Dokumente angekommen sind. Dann erfahren Sie auch, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen.

Wenn die Dokumente vollständig sind, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Abschluss mit dem deutschen gleichwertig ist. Ihre Berufserfahrung wird auch berücksichtigt.

Spätestens nach 3 bis 4 Monaten erhalten Sie einen mit dem Ergebnis. Wenn die zuständige Stelle eine vorschlägt, kann es auch länger dauern.

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Bescheid erhalten

Die zuständige Stelle teilt Ihnen das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem mit. Wenn das Ergebnis „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung lautet, wurden zwischen Ihrer Qualifikation und dem festgestellt. Meistens können Sie diese Unterschiede mit einer Qualifizierung ausgleichen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

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Anerkennung online beantragen

Für bestimmte Berufe können Sie die Anerkennung online beantragen. Das hängt auch davon ab, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen. Zum Onlineantrag kommen Sie über den Anerkennungs-Finder: Im letzten Schritt „Ihr Verfahren“ finden Sie den Button „Onlineantrag“. Wie Sie den Onlineantrag starten und ausfüllen können, zeigen Ihnen die folgenden Videos.

Welche Ergebnisse kann das Anerkennungsverfahren haben?

Das Anerkennungsverfahren kann folgende Ergebnisse haben:

Ergebnisse bei reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig. Und Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die , wie z.B.  oder Sprachkenntnisse.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig. Es bestehen zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem . Oft können Sie die Anerkennung mit einer  doch noch erhalten.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Aber Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen für die Berufszulassung.

Ergebnisse bei nicht reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig.
  • Teilweise Anerkennung: Ein Teil Ihrer Berufsqualifikation ist gleichwertig. Bei einem anderen Teil gibt es wesentliche Unterschiede. Wenn Sie erfolgreich an einer  teilnehmen, können Sie die volle Anerkennung erhalten.
  • Keine Anerkennung: Die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation zum deutschen Referenzberuf sind zu groß.

Wie geht es nach dem Bescheid weiter?