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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Einwanderung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, brauchen Sie vielleicht ein Visum für die Einreise. Sie können auch für die berufliche Anerkennung oder die Jobsuche einreisen.

Welche Möglichkeiten zur Einreise habe ich?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie aus einem Drittstaat zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen. Wenn Sie bereits ein Jobangebot haben, können Sie z.B. für die Beschäftigung einreisen. Sie können aber auch für die Suche nach einem Arbeitsplatz oder eine Maßnahme zur Anerkennung nach Deutschland kommen.

 

Voraussetzungen für die Einreise

Für die Einreise aus einem Drittstaat brauchen Sie in der Regel ein Visum. Welche Voraussetzungen Sie im Einzelfall für die Einreise erfüllen müssen, erfahren Sie auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“. Die Links finden Sie weiter unten.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland kann die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Hier ein paar Beispiele:

Sie haben bereits die volle Anerkennung erhalten und einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden? Dann können Sie direkt mit Ihrem Visum als anerkannte Fachkraft einreisen. 

Sie haben den Bescheid über eine teilweise Anerkennung erhalten? Dann können Sie je nach Beruf für eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung einreisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

Die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren hat Ihnen eine Qualifikationsanalyse vorgeschlagen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Qualifikationsanalyse einreisen.

Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie auch erst einreisen und die Anerkennung in Deutschland beantragen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt: Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?

Sie wollen in einem nicht reglementierten Beruf wie z.B. Elektroniker arbeiten? Wenn Sie über mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Beschäftigung in diesem Beruf einreisen. Sie brauchen dazu keine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Vielleicht kann es aber sinnvoll sein, die berufliche Anerkennung in Deutschland nachzuholen.

Vorteile der Anerkennung

Sonderregelungen

Sie sind IT-Spezialist? Dann brauchen Sie keine berufliche Anerkennung. Sie können sogar ohne Berufs- oder Hochschulabschluss zum Arbeiten einreisen, wenn Sie die notwendige Berufserfahrung und ein entsprechendes Jobangebot haben.

Sie sind Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin? Sie können ohne berufliche  Anerkennung für die Arbeit nach Deutschland kommen. Sie benötigen für das Visum nur eine entsprechende Fahrerlaubnis und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland.

Westbalkanregelung: Sie haben die Staatsangehörigkeit von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien? Mit einem entsprechenden Jobangebot können Sie für die Beschäftigung einreisen. Sie brauchen dazu keine formale Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation, wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten.

Unser Tipp

Informieren Sie sich zuerst auf „Make it in Germany“ über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt. Weitere Fragen beantwortet auch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.

Make it in Germany: Visum und Aufenthalt

Sie sind noch auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland? Dann finden Sie Ihre künftige Stelle vielleicht in der Jobbörse von „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Jobbörse

Brauche ich ein Visum für die Einreise?

Einwanderung aus EU/EWR/Schweiz

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von EU/EWR/Schweiz haben, dann brauchen Sie kein Visum. Sie können nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Identitätsnachweis. Nach Ihrer Einreise brauchen Sie auch keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt. Ausnahme: Staatsangehörige der Schweiz brauchen eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis-Schweiz. Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Den Link finden Sie unten.

Sie wollen in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten? Dann brauchen Sie fast immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Sie sind in einem anderen EU-Land niedergelassen? Dann dürfen Sie gelegentlich auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Sie müssen Ihre Niederlassung in einem anderen EU-Land aber vorher der zuständigen Stelle in Deutschland melden.

Einwanderung aus Drittstaaten

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates und wollen künftig in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise. Das Visum müssen Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nach der Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.

Bereits beim Antrag für das Visum müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie nach Deutschland einreisen wollen: z.B. für eine Beschäftigung, die Suche nach einem Arbeitsplatz oder eine Maßnahme zur Anerkennung. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt: Welche Möglichkeiten zur Einreise habe ich?

Sonderregelung: Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum einreisen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen. Wichtig: Sie können aber nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn der beantragte Aufenthaltstitel dies erlaubt.

Alle Informationen rund um Visum und Aufenthalt finden Sie auf „Make it in Germany“. Dort gibt es auch einen Quick-Check: Damit können Sie sich schnell über die Voraussetzungen für Ihr Visum informieren.

Make it in Germany: Visum und Aufenthalt

Blaue Karte EU

Wenn Sie einen Hochschulabschluss besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie vielleicht auch die Blaue Karte EU beantragen. Die Blaue Karte ist ein europäischer Aufenthaltstitel und damit eine Alternative zur nationalen Aufenthaltserlaubnis. Weitere Informationen dazu finden Sie auf „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Blaue Karte EU

Brauche ich die Anerkennung?

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, brauchen Sie dafür die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Reglementierte Berufe sind z.B. Ärztin oder Lehrer. Bei nicht reglementierten Berufen kann die Anerkennung in manchen Fällen für die Einreise aus einem Drittstaat notwendig sein. Das hängt z.B. von der Höhe des Gehalts und Ihrer Berufserfahrung ab. Ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ohne Anerkennung aus einem Drittstaat einreisen. Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie beispielsweise in Deutschland arbeiten und gleichzeitig die Anerkennung machen.

Wichtig zu wissen: Das Anerkennungsverfahren und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Sie müssen beide Verfahren beantragen.

Übrigens: Auch wenn die Anerkennung in Ihrem Fall nicht notwendig sein sollte, kann sie Vorteile für Ihre berufliche Zukunft haben.

Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?

Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie ohne vorherige Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation einreisen. Das geht so: Wenn Sie aus dem Ausland einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, schließen Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Darin verpflichten Sie sich, die Anerkennung direkt nach der Einreise zu beantragen. In Deutschland können Sie Ihre Stelle dann sofort antreten. Wenn der Beruf reglementiert ist, sind bestimmte Tätigkeiten noch nicht oder nur unter Aufsicht möglich. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei der Anerkennung. Er muss auch die Qualifizierung ermöglichen, die für die Anerkennung notwendig ist. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit an!

Für eine Anerkennungspartnerschaft müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben eine mindestens 2-jährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen. 
  • Ihr Abschluss ist im Ausbildungsland staatlich anerkannt. Das bestätigt Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
  • Sie brauchen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben einen Arbeitgeber gefunden.

Das Ziel ist, das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen Anerkennung abzuschließen.

Ob und wie Sie das Visum zur Anerkennungspartnerschaft bekommen können, erfahren Sie auf der Seite von „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Visum zur Anerkennungspartnerschaft