Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Einwanderung

Sie wollen in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie für Ihre Einreise vielleicht ein Visum. Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen.

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Brauche ich ein Visum für Deutschland?
  • Welche Rolle spielt dabei die Anerkennung?
  • Wie läuft meine Einwanderung ab?
  • Wo kann ich mich genauer informieren?
     

Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von EU/EWR/Schweiz haben, dann brauchen Sie kein Visum. Sie können nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Identitätsnachweis. Nach Ihrer Einreise brauchen Sie auch keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt. Ausnahme: Staatsangehörige der Schweiz brauchen eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis-Schweiz. Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Den Link finden Sie unten.

Sie wollen in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten? Dann brauchen Sie fast immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Sie sind in einem anderen EU-Land niedergelassen? Dann dürfen Sie gelegentlich auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Sie müssen Ihre Niederlassung in einem anderen EU-Land aber vorher der zuständigen Stelle in Deutschland melden.

Staatsangehörige aus Drittstaaten

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates? Und Sie wollen für eine Beschäftigung als Fachkraft nach Deutschland kommen? Dann brauchen Sie ein Visum zur Einreise. Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung. Oder: Ihr Hochschulabschluss ist in Deutschland als vergleichbar anerkannt. Drittstaaten sind alle Staaten außer EU/EWR/Schweiz.

Sie haben bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen? Und dabei hat die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede festgestellt? Dann können Sie auch ein Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland beantragen. Ihre zuständige Stelle oder die Anerkennungsberatung beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Qualifizierungsmaßnahme. Ihre Beratungsstelle finden Sie im Anerkennungs-Finder oder unter Beratung auf dieser Internetseite. Den Link finden Sie unten.

Das Anerkennungsverfahren und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Sie müssen beide Verfahren beantragen.

Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten

Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung.

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Ihr Weg nach Deutschland – Informationen für Angehörige aus Drittstaaten

Einreise prüfen

Die Voraussetzungen für Ihre Einreise und Ihr Visum können Sie mit dem Quick-Check von „Make it in Germany“ prüfen. Die Links finden Sie unten.

1

Anerkennung beantragen

Beantragen Sie das Anerkennungsverfahren. Für das Visum zur Einreise benötigen Sie die Anerkennung. Die wichtigsten Informationen und den Kontakt zu einer Beratungsstelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Nutzen Sie die Beratung, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.

2

Arbeitsstelle in Deutschland suchen

Für das Visum zur Einreise brauchen Sie die Stellenzusage eines Arbeitgebers in Deutschland. Sie müssen sich deshalb zuerst eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen. Die Arbeitsstelle muss zu Ihrer Berufsqualifikation passen. Sie haben schon die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation? Dann können Sie zur Suche einer Arbeitsstelle vielleicht nach Deutschland einreisen. Für die Suche einer Arbeitsstelle können Sie bis zu 6 Monate in Deutschland bleiben. Ihre deutsche Auslandsvertretung kann Sie dazu beraten.

3

Visum beantragen

Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Bei dem Termin beantragen Sie ein Visum zur Beschäftigung. Sie müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt die Anerkennung und ein konkretes Angebot für eine Arbeitsstelle vorlegen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen. Sie benötigen auch eine Krankenversicherung. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach der positiven Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie das Visum.

4

Nach Deutschland einreisen

Wenn Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie damit nach Deutschland einreisen. Vielleicht können Sie dann schon Ihre Arbeitsstelle antreten.

5

Aufenthaltserlaubnis erhalten

Sie müssen Ihr Visum innerhalb der Gültigkeitsdauer in eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis ändern lassen. Das macht die zuständige Ausländerbehörde. Mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten. Den Link zur Ausländerbehörde finden Sie unten.

6

Hinweis für IT-Kräfte aus Drittstaaten

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. Sie brauchen dann aber Berufserfahrung! Sie haben praktische Berufserfahrungen im Bereich IT? Dann informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer deutschen Auslandsvertretung. Dort erhalten Sie auch Informationen über alle notwendigen Dokumente. Sie finden Ihre deutsche Auslandsvertretung auf der Internetseite „Make it in Germany“. Den Link finden Sie unten.

 

Informieren bei „Make it in Germany“

Das Fachkräfte-Portal „Make it in Germany“ informiert über die Voraussetzungen zur Einreise nach Deutschland. Auf dem Portal gibt es einen Quick-Check: Damit können Sie sich schnell über die Voraussetzungen für Ihr Visum informieren. Fragen zur Einwanderung beantwortet auch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.