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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Qualifizierung nach dem Bescheid

Beratung und Begleitung auf dem Weg zur vollen Anerkennung


Nutzen Sie unsere Suche: Sie brauchen laut Ihrem Bescheid eine Qualifizierung, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen? Sie können sich auf dem Weg zur vollen Anerkennung professionell begleiten lassen. Hier finden Sie die richtige Ansprechperson für die Qualifizierung in Ihrer Nähe. Die Beraterinnen und Berater helfen zum Beispiel bei der Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme, der Suche nach einem passenden Betrieb oder sie begleiten Sie während des gesamten Qualifizierungsprozesses

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Leider können wir zu Ihrer Anfrage keine passenden Einträge finden. Vielleicht kann Ihnen eine Anerkennungsberatung in Ihrer Nähe weiterhelfen.

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Telefonische Sprechzeiten*

Keine Vor-Ort-Beratung möglich

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Antworten auf schriftliche Anfragen bei der Hotline können mehrere Wochen dauern.

Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit beantwortet Fragen schriftlich und telefonisch.

Sie leben im Ausland und wollen einen Antrag auf Anerkennung stellen? Dann vermittelt Sie die Hotline an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Diese unterstützt Sie bei der Antragstellung und bietet Ihnen persönliche Beratung und Begleitung durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid mit. Es gibt unterschiedliche Ergebnisse. Es gibt 2 mögliche Ergebnisse für reglementierte Berufe und 3 mögliche Ergebnisse für nicht reglementierte Berufe.

Reglementierte Berufe

Für reglementierte Berufe gibt es 2 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder keine Anerkennung.

Nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe gibt es 3 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder teilweise Anerkennung oder keine Anerkennung.

  • Dann erhalten Sie die Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation gleichwertig.
  • Dann erhalten Sie die teilweise Anerkennung: Ihrer Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation nur teilweise gleichwertig. Sie dürfen mit einer teilweisen Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten.
  • Dann erhalten Sie keine Anerkennung: Der Unterschied Ihrer Berufsqualifikation ist im Vergleich mit der deutschen Berufsqualifikation zu groß.

Sie können wesentliche Unterschiede in reglementierten und nicht reglementierten Berufen durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgleichen. Zum Beispiel durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung.

Sie erhalten das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid.

Wie bekomme ich die Anerkennung
Wie geht es nach dem Bescheid weiter?