Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben, wollen aber in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Dann können oder müssen Sie Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Hier wird erklärt, wie das Verfahren abläuft.
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle benötigt dafür Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ihre einschlägige Berufserfahrung ist dabei auch wichtig.