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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Wie bekomme ich die Anerkennung

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie kann ich meinen Referenzberuf herausfinden?
  • Wo erfahre ich, ob mein Beruf reglementiert ist oder nicht reglementiert ist?
  • Wo kann ich Beratungsstellen finden?
  • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Was mache ich, wenn ich die Anerkennung nicht bekomme?
Person mit Helm steht vor einem Zug und lächelt in die Kamera.
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Anerkennung in Deutschland, 2023

Info-Flyer zur Anerkennung

Der Flyer beschreibt wichtige Stationen auf dem Weg zur Anerkennung und nennt kostenlose Quellen für Information und Beratung. Jetzt in 12 Sprachen zur Ansicht und Bestellung.

Flyer herunterladen

Schritt für Schritt zur Anerkennung

Referenzberuf finden

Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie Informationen zu deutschen Berufen und Sie können Ihren Referenzberuf auswählen. Sie erfahren, ob Ihr Beruf zu den reglementierten oder nicht reglementierten Berufen gehört. Sie erfahren auch, ob Sie zwingend eine Anerkennung brauchen. Am Ende erhalten Sie die Kontaktdaten einer Beratungsstelle.

Im Anerkennungs-Finder finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und genaue Informationen zum Anerkennungsverfahren.

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Beratung nutzen

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen!

Die Beratungsstelle gibt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um Ihr Anerkennungsverfahren. Sie sollten auch Fragen zur finanziellen Förderung in der Beratung klären, bevor Sie einen Antrag stellen.

Adresse und Kontaktdaten einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungssuche oder im Anerkennungs-Finder. Häufig kann die Beratung neben Deutsch auch in anderen Sprachen stattfinden.

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Antrag stellen

Ihren Antrag auf Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle stellen. Dort sprechen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Deutsch. Auch deshalb ist eine vorherige Beratung hilfreich.

Folgende Dokumente sind immer erforderlich:

  • Antragsformular oder formloser Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
  • Nachweise über Inhalte und Dauer Ihrer Berufsqualifikation

Sie müssen häufig weitere Dokumente einreichen. Welche das sind, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.

Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation? Dann können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen vielleicht praktisch mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen. Die Qualifikationsanalyse gibt es für duale Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe. Eine Qualifikationsanalyse kann eine Arbeitsprobe, ein Fachgespräch oder Probearbeiten in einem Betrieb sein. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.

Sie kommen aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)? Dann können Sie in folgenden Berufen einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen: Apothekerin, Bergführer, Immobilienmaklerin, Pflegefachkraft, Physiotherapeut. Den EBA können Sie auf der Internetseite der EU beantragen. Sie brauchen dann keinen weiteren Antrag auf Anerkennung stellen.

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Antrag bearbeiten

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie erhalten nach spätestens einem Monat Nachricht, ob Ihre Dokumente angekommen sind. In dieser Nachricht steht auch, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen. Wenn die Dokumente vollständig sind, dauert es maximal 3 Monate. Dann erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Anerkennungsverfahren um einen Monat verlängern. Im Verfahren kann auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Das Anerkennungsverfahren kann auch länger dauern, z. B. wenn eine Qualifikationsanalyse durchgeführt wird, weil Dokumente fehlen.

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Bescheid erhalten

Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt.

Ergebnisse bei reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig. Und Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung, wie z.B. persönliche Eignung oder Sprachkenntnisse.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig. Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf. Häufig können Sie doch noch die Anerkennung erhalten, z.B. mit einer Ausgleichsmaßnahme.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Aber Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung nicht.

Ergebnisse bei nicht reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig.
  • Teilweise Anerkennung: Ein Teil Ihrer Berufsqualifikation ist gleichwertig. Bei einem anderen Teil gibt es wesentliche Unterschiede. Wenn Sie eine Anpassungsqualifizierung machen, können Sie bei erfolgreicher Teilnahme die volle Anerkennung erhalten.
  • Keine Anerkennung: Die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation zum deutschen Referenzberuf sind zu groß.
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Was mache ich, wenn ich die Anerkennung wegen wesentlicher Unterschiede nicht bekomme?

Wenn wesentliche Unterschiede im Bescheid festgestellt wurden, können Sie die Anerkennung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Qualifizierung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Viele Qualifizierungskurse sind kostenlos. Es gibt folgende Arten von Qualifizierungen:

Bei reglementierten Berufen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen, mit der sich die wesentlichen Unterschiede ausgleichen lassen. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle ein. Sie erhalten dann den positiven Bescheid. In der Regel müssen Sie keinen neuen Antrag auf Anerkennung stellen.

Bei nicht reglementierten Berufen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen reichen Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ein.