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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Verfahren

Bund, Länder und Kammern arbeiten kontinuierlich daran, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hier finden Sie Umsetzungsbeispiele, die als Vorbilder dienen können.

Eine Gärtnermeisterin mit Anerkennung arbeitet lächelnd auf einem Feld

Zentrale Bündelung von Agrarberufen in der LWK Niedersachsen

Ausgangslage: Bisher war die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft in Deutschland dezentral geregelt. Unterschiedliche Bundesländer hatten eigene Zuständigkeiten, was oft zu langen Bearbeitungszeiten und Unklarheiten für Antragstellende führte. Zudem variierten die Qualität und Geschwindigkeit der Verfahren je nach Bundesland. Diese Fragmentierung erschwerte es Fachkräften mit ausländischem Abschluss, sich in Deutschland zu orientieren und schnell in den Arbeitsmarkt einzutreten.

Lösungsansatz: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) bundesweit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft zuständig. 

Durch die zentrale Bündelung der Verfahren werden Bearbeitungszeiten verkürzt, da dort nun spezialisierte Mitarbeitende für eine effiziente Prüfung der Anträge sorgen. Die Digitalisierung des Verfahrens ermöglicht es zudem, Anträge online einzureichen und die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern. Antragstellende erfahren zügig, ob ihr Abschluss einem deutschen Referenzberuf entspricht und anerkannt werden kann. Damit wird der gesamte Anerkennungsprozess transparenter, effizienter und international zugänglicher gestaltet.

Auch für Arbeitgeber hat das Vorteile: Sie erhalten eine verlässliche Einschätzung der Qualifikationen potenzieller Bewerberinnen und Bewerber und können besser beurteilen, welche Tätigkeiten diesen zugewiesen werden können. Dies erleichtert die Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt und schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Insgesamt stellt die neue zentrale Zuständigkeit der LWK Niedersachsen einen wichtigen Schritt zur Fachkräftegewinnung dar und trägt zur Reduzierung bürokratischer Hürden bei.

Die Bündelung der Zuständigkeiten entspricht auch den Maßnahmen des BK/MPK-Beschlusses zur Optimierung der Anerkennungsverfahren vom 6. Dezember 2024. Die Zentralisierung bei der LWK Niedersachsen ist somit auch in diesem Sinne ein Best-Practice-Beispiel.
 

Kontakt: Rudolf Fuchs, Fachbereichsleiter Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Weiterführende Informationen bei der LWK Niedersachsen
Grafik zeigt die Zeugnisbewertung der ZAB

Neue Plattform der ZAB digitalisiert die Bewertung von Hochschulzeugnissen

Ausgangslage: Für viele akademische Berufe ist die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland notwendig oder hilfreich. Dazu musste bislang ein schriftlicher Antrag gestellt und Unterlagen eingesendet werden.

Lösungsansatz: Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse wurde innerhalb von 12 Monaten digitalisiert. Nach der der Antragstellung und dem Upload der erforderlichen Dokumente wird die Bewertung durchgeführt und ein PDF mit digitalem Siegel ausgestellt.

Seitdem 15. Februar 2024 bietet die neue Online-Plattform Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) diesen Service an. Der gesamte Prozess läuft nun digital und medienbruchfrei ab. Dieser Dienst wurde von der ZAB in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt.

Die Plattform bietet eine nutzerfreundliche, mehrsprachige Oberfläche. Nutzerinnen und Nutzer tragen alle nötigen Informationen in ein dynamisches Antragsformular ein, laden ihre Dokumente hoch und bezahlen die Gebühren direkt über PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Der digitalisierte Onlinedienst verspricht eine Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse, die vorher Monate dauerten.

Die bisherigen Erfahrungen aus diesem Projekt bieten wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Digitalisierungsinitiativen. Besonders die ganzheitliche Betrachtung und Einbeziehung aller Beteiligten hat sich als erfolgreich erwiesen. Die neue Plattform konnte auch die Jury des eGovernment-Wettbewerbs überzeugen und belegte im September 2024 in der Kategorie „Besondere gesellschaftliche Relevanz“ den 1. Platz. 

Ein Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob die Zeugnisbewertung in Ihrem Fall tatsächlich notwendig ist. Ein Nachweis über die Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss kann auch über die anabin-Datenbank erbracht werden. 

Eine Anleitung zur Nutzung der anabin-Datenbank finden Sie hier

Weitere Informationen zu Zeugnisbewertung und anabin finden Sie auf unserer Seite Bewertung von Hochschulabschlüssen.

Kontakt: Allgemeine Fragen zur Zeugnisbewertung
Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz
Eine Gruppe von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften steht im Sonnenlicht

Bundesweite Austauschformate vereinfachen die Berufsanerkennung von Heilberufen

Ausgangslage: Die Anerkennung von Heilberufen wird je nach Bundesland oder Region von unterschiedlichen zuständigen Stellen durchgeführt. Während der Prozess der Anerkennung im Wesentlichen über Bundesgesetze geregelt ist, können sich Auslegungen oder Verwaltungspraktiken zwischen den Ländern unterscheiden. Bereits seit 2015 veranstaltet das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF Austauschformate für die zuständigen Stellen, unter anderem um den Behörden eine Plattform zu bieten und für mehr Einheitlichkeit zu sorgen.

Lösungsansatz: Aktuell befasst sich eine Workshopreihe beispielsweise mit Empfehlungen an die zuständige Stellen, um Dokumentenanforderungen im Rahmen der Anerkennung zu vereinheitlichen. Durch einheitlichere Anforderungen soll der Prozess für Fachkräfte und Beratungseinrichtungen transparenter gestaltet werden.

Männliche Pflegekraft liest einer Gruppe Kinder etwas vor

Bundesweite Austauschformate vereinheitlichen die Anerkennung von Erzieherberufen

Ausgangslage: Der Erzieherberuf ist landesrechtlich geregelt, es gibt daher unterschiedliche Regelungen für die Anerkennung von Erzieherberufen. Auch der Vollzug unterscheidet sich. Um die Anerkennungsprozesse anzugleichen, arbeitet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF in regelmäßigen Workshops mit den Vertretern der zuständigen Stellen der Länder und weiteren Vertretern der Länder und des Bundes an konkreten Maßnahmen und Empfehlungen.

Lösungsansatz: Diese regelmäßigen Treffen der zuständigen Anerkennungsstellen der Länder werden vom BIBB Anerkennungsmonitoring angeboten, um die Anerkennung für Erzieherberufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

Teilnehmende sind darüber hinaus anlassbezogen weitere Vertreter der zuständigen Landesministerien, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung (FSAQ), das BMBF sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Bereits 2023 konnten erfolgreich erste Ergebnisse präsentiert werden: unter anderem wurden Musterbescheiden entwickelt, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Ein weiteres Instrument ist das Beiblatt zum Musterbescheid, das grafisch den Stand im Verfahren und Handlungsoptionen für Antragstellende veranschaulicht. Die Ergebnisse werden auch in die Gesamtstrategie Erzieher eingebracht.

Austauschformat Erziehung und Soziales auf BIBB.de

Empfehlungen der AG "Gesamtstrategie Fachkräfte"

Musterbescheide

Kontakt: Dinara Tursarinow (BIBB)
Männliche Pflegekraft spricht mit älterer Dame im Rollstuhl

Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG)

Ausgangslage: Die von Gesundheitsberufen war bundesweit lange nicht einheitlich. Deshalb haben die Länder die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtet, die am 1. September 2016 ihre Arbeit aufnahm. Seitdem trägt sie erfolgreich zur Vereinheitlichung der Verfahren bei.

Lösungsansatz: Die GfG vergleicht die ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen mit den deutschen Referenzberufen. Dazu erstellt sie individuelle Gutachten und auf Initiative des Bundes (BMG) auch sogenannte Mustergutachten im Bereich der Pflegeberufe.

Daneben führt die GfG Echtheitsprüfungen von Dokumenten durch und stellt die Referenzqualifikation der ausländischen Ausbildungen fest. Seit 2022 sind die Informationen der GfG nicht mehr nur Behörden vorbehalten, sondern über die Datenbank anabin auch für Beratende und Fachkräfte frei zugänglich. Mit ihrer Begutachtung entlastet die GfG die zuständigen Stellen und trägt zur bundesweiten gleichmäßigen Anerkennungspraxis und damit zur Transparenz der Verfahren bei. Die abschließende Anerkennung und Berufszulassung erfolgt weiterhin durch die in den Ländern zuständigen Stellen.

Mehr zur Arbeit der GfG

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