Bund, Länder und Kammern arbeiten kontinuierlich daran, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hier finden Sie Umsetzungsbeispiele, die als Vorbilder dienen können.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Neue Plattform der ZAB digitalisiert die Bewertung von Hochschulzeugnissen
Ausgangslage: Für viele akademische Berufe ist die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland notwendig oder hilfreich. Dazu musste bislang ein schriftlicher Antrag gestellt und Unterlagen eingesendet werden.
Lösungsansatz: Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse wurde innerhalb von 12 Monaten digitalisiert. Nach der der Antragstellung und dem Upload der erforderlichen Dokumente wird die Bewertung durchgeführt und ein PDF mit digitalem Siegel ausgestellt.
Seitdem 15. Februar 2024 bietet die neue Online-Plattform Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) diesen Service an. Der gesamte Prozess läuft nun digital und medienbruchfrei ab. Dieser Dienst wurde von der ZAB in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt.
Die Plattform bietet eine nutzerfreundliche, mehrsprachige Oberfläche. Nutzerinnen und Nutzer tragen alle nötigen Informationen in ein dynamisches Antragsformular ein, laden ihre Dokumente hoch und bezahlen die Gebühren direkt über PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Der digitalisierte Onlinedienst verspricht eine Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse, die vorher Monate dauerten.
Die bisherigen Erfahrungen aus diesem Projekt bieten wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Digitalisierungsinitiativen. Besonders die ganzheitliche Betrachtung und Einbeziehung aller Beteiligten hat sich als erfolgreich erwiesen. Die neue Plattform konnte auch die Jury des eGovernment-Wettbewerbs überzeugen und belegte im September 2024 in der Kategorie „Besondere gesellschaftliche Relevanz“ den 1. Platz.
Ein Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob die Zeugnisbewertung in Ihrem Fall tatsächlich notwendig ist. Ein Nachweis über die Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss kann auch über die anabin-Datenbank erbracht werden.
Eine Anleitung zur Nutzung der anabin-Datenbank finden Sie hier.
Bundesweite Austauschformate vereinfachen die Berufsanerkennung von Heilberufen
Ausgangslage: Die Anerkennung von Heilberufen wird je nach Bundesland oder Region von unterschiedlichen zuständigen Stellen durchgeführt. Während der Prozess der Anerkennung im Wesentlichen über Bundesgesetze geregelt ist, können sich Auslegungen oder Verwaltungspraktiken zwischen den Ländern unterscheiden. Bereits seit 2015 veranstaltet das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF Austauschformate für die zuständigen Stellen, unter anderem um den Behörden eine Plattform zu bieten und für mehr Einheitlichkeit zu sorgen.
Lösungsansatz: Aktuell befasst sich eine Workshopreihe beispielsweise mit Empfehlungen an die zuständige Stellen, um Dokumentenanforderungen im Rahmen der Anerkennung zu vereinheitlichen. Durch einheitlichere Anforderungen soll der Prozess für Fachkräfte und Beratungseinrichtungen transparenter gestaltet werden.
Bundesweite Austauschformate vereinheitlichen die Anerkennung von Erzieherberufen
Ausgangslage: Der Erzieherberuf ist landesrechtlich geregelt, es gibt daher unterschiedliche Regelungen für die Anerkennung von Erzieherberufen. Auch der Vollzug unterscheidet sich. Um die Anerkennungsprozesse anzugleichen, arbeitet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF in regelmäßigen Workshops mit den Vertretern der zuständigen Stellen der Länder und weiteren Vertretern der Länder und des Bundes an konkreten Maßnahmen und Empfehlungen.
Lösungsansatz: Diese regelmäßigen Treffen der zuständigen Anerkennungsstellen der Länder werden vom BIBB Anerkennungsmonitoring angeboten, um die Anerkennung für Erzieherberufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Teilnehmende sind darüber hinaus anlassbezogen weitere Vertreter der zuständigen Landesministerien, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung (FSAQ), das BMBF sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Bereits 2023 konnten erfolgreich erste Ergebnisse präsentiert werden: unter anderem wurden Musterbescheiden entwickelt, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Ein weiteres Instrument ist das Beiblatt zum Musterbescheid, das grafisch den Stand im Verfahren und Handlungsoptionen für Antragstellende veranschaulicht. Die Ergebnisse werden auch in die Gesamtstrategie Erzieher eingebracht.
Ausgangslage: Die von Gesundheitsberufen war bundesweit lange nicht einheitlich. Deshalb haben die Länder die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtet, die am 1. September 2016 ihre Arbeit aufnahm. Seitdem trägt sie erfolgreich zur Vereinheitlichung der Verfahren bei.
Lösungsansatz: Die GfG vergleicht die ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen mit den deutschen Referenzberufen. Dazu erstellt sie individuelle Gutachten und auf Initiative des Bundes (BMG) auch sogenannte Mustergutachten im Bereich der Pflegeberufe.
Daneben führt die GfG Echtheitsprüfungen von Dokumenten durch und stellt die Referenzqualifikation der ausländischen Ausbildungen fest. Seit 2022 sind die Informationen der GfG nicht mehr nur Behörden vorbehalten, sondern über die Datenbank anabin auch für Beratende und Fachkräfte frei zugänglich. Mit ihrer Begutachtung entlastet die GfG die zuständigen Stellen und trägt zur bundesweiten gleichmäßigen Anerkennungspraxis und damit zur Transparenz der Verfahren bei. Die abschließende Anerkennung und Berufszulassung erfolgt weiterhin durch die in den Ländern zuständigen Stellen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
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