Bund, Länder und Kammern arbeiten kontinuierlich daran, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hier finden Sie Umsetzungsbeispiele, die als Vorbilder dienen können.
Ausgangslage: Die Übersetzung ausländischer Lehrpläne für die von Berufsabschlüssen in Deutschland ist essentiell. Der traditionelle Weg, dies durch vereidigte ÜbersetzerInnen zu tun, ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Das BQ-Portal tastet sich an innovative Alternativen heran und führt Testläufe mit einem KI-Übersetzungstool durch.
Lösungsansatz: Die Testläufe wurden mit dem in Köln ansässigen KI-Übersetzungstool DeepL durchgeführt. Erste Ergebnisse zeigen, dass gängige Sprachen wie Englisch und Spanisch bereits mit geringer Fehlerquote maschinell übersetzt werden können. Dies gelingt insbesondere bei Fließtexten.
Bei stichpunktartigen Auflistungen, vor allem in Tabellen, sinkt die Genauigkeit. Ebenso bei komplexen, fachspezifischen Beschreibungen. Unterschiedliche Begrifflichkeiten im Ausgangsenglisch aus verschiedenen beeinflussen die Übersetzungsqualität. Bei weniger gängigen Sprachen wie Türkisch und Russisch empfiehlt sich Qualitätssicherung (Post-Editing) durch Übersetzende. Für manche Sprachen, wie Arabisch, liefern etablierte KI-Übersetzungstools noch keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Auch der Einfluss des Dateiformats auf die Übersetzungsqualität ist zu beachten, da unterschiedliche Formate unterschiedliche Übersetzungsvorschläge liefern. So gibt die KI basierte Übersetzung durch DeepL unterschiedliche Übersetzungsvorschläge, wenn der Ausgangstext aus einem PDF oder in einem Word-Dokument stammt. Beeindruckend ist die rasche Entwicklung der KI-basierten Übersetzungstechnologie. Der vom BQ-Portal gewählte Ansatz zielt darauf ab, die Akzeptanz für KI-Übersetzungen zu fördern und so Zeit- und Kostenersparnisse im Anerkennungsverfahren zu realisieren.
Ausgangslage: Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, weiterbilden oder einstellen möchten, benötigen dafür maßgeschneiderte Unterstützung. Deshalb hat die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) im Rahmen des Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) einen digitalen Werkzeugkasten für Betriebe erstellt.
Lösungsansatz: Der Werkzeugkasten enthält zahlreiche kostenlose Musterformulare, Vorlagen und Merkblätter für Betriebe rund um die Themen Berufsanerkennung, Anpassungsqualifizierung und zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Die Dokumente helfen bei der Durchführung einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung, und erläutern wichtige Aspekte des eigentlichen Berufsanerkennungsverfahrens – immer aus dem Blickwinkel eines Unternehmens. Der Werkzeugkasten wird kontinuierlich erweitert. Das Projekt UBA wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Ausgangslage: Die von Gesundheitsberufen war bundesweit lange nicht einheitlich. Deshalb haben die Länder die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtet, die am 1. September 2016 ihre Arbeit aufnahm. Seitdem trägt sie erfolgreich zur Vereinheitlichung der Verfahren bei.
Lösungsansatz: Die GfG vergleicht die ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen mit den deutschen Referenzberufen. Dazu erstellt sie individuelle Gutachten und auf Initiative des Bundes (BMG) auch sogenannte Mustergutachten im Bereich der Pflegeberufe.
Daneben führt die GfG Echtheitsprüfungen von Dokumenten durch und stellt die Referenzqualifikation der ausländischen Ausbildungen fest. Seit 2022 sind die Informationen der GfG nicht mehr nur Behörden vorbehalten, sondern über die Datenbank anabin auch für Beratende und Fachkräfte frei zugänglich. Mit ihrer Begutachtung entlastet die GfG die zuständigen Stellen und trägt zur bundesweiten gleichmäßigen Anerkennungspraxis und damit zur Transparenz der Verfahren bei. Die abschließende Anerkennung und Berufszulassung erfolgt weiterhin durch die in den Ländern zuständigen Stellen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
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