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Der Profi-Filter bietet Ihnen eine schnelle Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen.

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Aktuelles

Häufige Fragen von Anerkennungsinteressierten

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren

Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. 

Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. 

Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf der Seite Einwanderung.

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle und das Vorgehen zur Antragstellung finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für die Antragstellung
Anerkennungs-Finder

Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren individuell geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Dabei wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. Deshalb ist es manchmal schwer, allgemeingültige Aussagen über die Erfolgsaussichten eines Anerkennungsverfahrens zu treffen. 

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.
  • Sie haben eine staatliche oder staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation erworben.
  • Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.

Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.

Beratungssuche

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Sie fragen sich: Kann ich ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiten mit und ohne Anerkennung? 

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, ist die Anerkennung zwingend notwendig. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit. Hier gibt es manchmal Möglichkeiten, ohne offizielle Anerkennung zumindest in dem gewünschten Bereich zu arbeiten (z.B. als pädagogische Fachkraft in einem Kindergarten).  

Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben. 

Egal ob reglementiert oder nicht reglementiert: In unserem „Anerkennungs-Finder“ haben wir speziell für Ihren Beruf die Möglichkeiten für das Arbeiten ohne offizielle Anerkennung aufgelistet. Geben Sie Ihren Beruf ein und lassen Sie sich von den Fragen durch das Tool leiten. Auf der letzten Seite gibt es einen Absatz unter „Meine weiteren Möglichkeiten“: “Arbeiten ohne Anerkennung“. 

Anerkennungs-Finder

Wenn Sie mit einem ausländischen Hochschulabschluss in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie in jedem Fall die Anerkennung beantragen. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.  

Hochschulabschlüsse

Was ist berufliche Anerkennung?

Vorteile der Anerkennung

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FAQ

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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die berufliche Anerkennung in Deutschland. Schauen Sie mal vorbei, vielleicht wurde Ihre Frage ja bereits beantwortet.

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