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28.10.2026

EU-Kommission will Anerkennung vereinfachen

Die Europäische Kommission hat das Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität verabschiedet. Mit den geplanten Maßnahmen soll auch die Anerkennung von Qualifikationen einfacher und schneller werden.

Das Paket der EU-Kommission umfasst eine Mitteilung zur fairen Arbeitskräftemobilität und insgesamt fünf Gesetzgebungsvorschläge. Drei davon sehen neue Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vor:

Einige zentrale Neuerungen im Überblick

  • Der Europäische Berufsausweis soll durch eine digitale Plattform ersetzt werden. Hierüber sollen Anträge und Nachweise grundsätzlich digital eingereicht und die Vollständigkeit automatisiert vorgeprüft werden. 
  • Die Fristen für die Mitteilung über die Vollständigkeit des Antrags sowie für den Anerkennungsbescheid sollen deutlich verkürzt werden.
  • Die einzureichenden Dokumente sollen auf die ausdrücklich vorgesehenen Unterlagen beschränkt und in jeder Amtssprache der EU akzeptiert werden.
  • Für Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen soll ein allgemeines Anerkennungssystem geschaffen werden, das sich eng am System der bestehenden Berufsanerkennungsrichtlinie orientiert.
  • Auch für Berufsqualifikationen, die EU-Bürger in Drittstaaten erworben haben, sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Verfahren einrichten.
  • Das Prinzip der automatischen Anerkennung soll unter bestimmten Voraussetzungen auf ausgewählte Berufsqualifikationen aus Drittstaaten übertragen werden.
  • Standardisierte digitale Qualifikationsnachweise sollen innerhalb der Union künftig verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen über Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitnehmenden liefern.

Zwei weitere Verordnungen betreffen die Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses sowie die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Paket nach vollständiger Umsetzung bis 2040 einen Nutzen von geschätzten 6 Milliarden Euro bringen wird, und zwar durch eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Echtzeitüberprüfung von Sozialversicherungsunterlagen und weitere Einsparungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Behörden sowie durch die Vermeidung von Betrug.

Weitere Informationen

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15.09.2026