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Digitale Antragstellung

Seit 28. September 2022 können Ärztinnen und Ärzte die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen online beantragen. Interview mit Beatrice Berbig vom OZG-Umsetzungsprojekt Anerkennung

Die digitale Antragstellung wird vom OZG-Projekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ unter Federführung von NRW umgesetzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) begleitet diesen Prozess. Ziel ist ein bundesweit einheitliches System zur Antragstellung, das vom Anerkennungs-Finder auf „Anerkennung in Deutschland“ ausgeht. Im Interview erläutert Gesamtprojektleiterin Beatrice Berbig den Prozess.

Was ist Ihre Rolle im OZG-Projekt Anerkennung?

Beatrice Berbig: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) hat die Umsetzung für das bundesweite „Einer für Alle“-Projekt zur „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ übernommen. Nordrhein-Westfalen setzt das Projekt also auch für andere Bundesländer mit um. Der Kern des Projekts ist es, Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen für zahlreiche bundes- und landesrechtlich geregelte Berufe zu digitalisieren. Damit wollen wir dafür sorgen, dass der Prozess sowohl für die beteiligten Behörden als auch für die Antragstellenden einfacher und schneller funktioniert. Das Projekt findet im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) statt, welches Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Der Bund hat hierfür finanzielle Mittel bis Ende 2022 bereitgestellt.

Als Gesamtprojektleiterin bin ich dafür verantwortlich, Entscheidungen herbeizuführen sowie mit den Bundesländern, die an der Nutzung interessiert sind, und weiteren Stakeholdern zu kommunizieren. Uns ist es wichtig, die interessierten Länder kontinuierlich in das Projekt einzubeziehen und ein attraktives Angebot zu schaffen, welches sowohl für die beteiligten Behörden als auch für die Antragstellenden intuitiv nutzbar ist.

Start der digitalen Antragstellung

Die digitale Antragstellung zur Anerkennung wird im Rahmen der sogenannten OZG-Umsetzung ermöglicht: Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) haben sich Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Der Antrag auf Approbation als Ärztin oder Arzt deckt den ersten von zunächst acht priorisierten Berufen ab. Schrittweise soll die digitale Antragstellung auch für die weiteren bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe ermöglicht werden. Verantwortlich für das gemeinsame Umsetzungsprojekt von Bund und Ländern ist Nordrhein-Westfalen. Im weiteren Verlauf des vom Bund bis Ende 2022 finanzierten Projekts soll die digitale Antragstellung stetig erweitert und optimiert werden.

Wie sind Sie vorgegangen, um die Verwaltungsleistungen im Bereich Anerkennung zu digitalisieren? Wo lagen und liegen aus Ihrer Sicht die größten Herausforderungen? Ist Anerkennung eine besonders komplizierte Verwaltungsleistung?

Beatrice Berbig: In einem Digitalisierungslabor im Jahr 2019 haben Fachexpertinnen und Fachexperten aus Bund, Ländern und Anerkennungsstellen die ersten Überlegungen zusammengetragen, wie man die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen zukünftig digital gestalten könnte und diese Ideen mit Personen, die den Prozess durchlaufen haben, gespiegelt. Exemplarisch für den Beruf Ärztin/Arzt wurde eine nutzerfreundliche Antragsstrecke entwickelt. 2020 folgte eine technische Vorstudie, bei der die digitalen Möglichkeiten getestet wurden. Auf dieser Basis haben wir anschließend mit der Umsetzung begonnen.

Um Antragsstrecken konzipieren zu können, die für möglichst viele Berufe greifen, wurden zunächst acht Referenzberufe identifiziert. Für diese wurden in länderübergreifenden Arbeitsgruppen mit Expertinnen und Experten Antragsstrecken erstellt. Diese acht Antragsstrecken funktionieren länderübergreifend und decken damit einen Großteil der nach dem OZG zu digitalisierenden Berufe ab. Mittlerweile sind wir dabei, auch die verbliebenen Berufe noch in weiteren Antragsstrecken zusammenzufassen.

Der Antragsservice Anerkennung ist an das bereits etablierte Portal „Anerkennung in Deutschland“ beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angebunden. Mit dieser Entscheidung wurde eine ganzheitliche Nutzerreise realisiert, von der Erstinformation über Kontakte zu Beratungsstellen bis hin zur Antragstellung. Während der gesamten bisherigen Projektlaufzeit haben wir eng mit dem BMBF, dem BIBB und interessierten Bundesländern zusammengearbeitet. Alle Beteiligten arbeiten zielgerichtet und konsensorientiert zusammen. Dafür möchten wir uns bei allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern herzlich bedanken.

Eine Herausforderung stellt die besondere Zielgruppe dar: Zwei Drittel der Antragstellenden befinden sich im Ausland, der Großteil davon im außereuropäischen Ausland. Bereits vorhandene technische Ansätze und Lösungen wie z.B. die Authentifizierung von Personen mit einem elektronischen Identitätsnachweis sind je nach Herkunftsland nur bedingt oder gar nicht nutzbar. Mit Hilfe von verschiedenen Expertinnen und Experten konnten aber geeignete Lösungen erarbeitet werden.

Das Projekt zeichnet sich zudem durch eine sehr breite Stakeholderlandschaft aus. In Deutschland sind unter anderem Landesbehörden und Kammern in die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen involviert. Auch muss zwischen bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen unterschieden werden. Die unterschiedlichen Vollzugspraktiken in den Ländern sind herausfordernd. Daher müssen wir gemeinschaftliche Lösungen und Kompromisse finden, die von den jeweiligen Partnern getragen werden und für alle Beteiligten praktikabel sind.

Die Digitalisierung erfolgt nach dem „Einer für Alle“-Prinzip. Was bedeutet das und welche Bundesländer beteiligen sich? 

Beatrice Berbig: Das „Einer für Alle“-Prinzip zeichnet sich dadurch aus, dass ein Land Leistungen für Antragstellende digitalisiert und Behörden das Angebot bundesweit nachnutzen können. Für das Projekt Anerkennung haben bereits 13 Länder Interesse an der Nachnutzung des Service bekundet.

Was sind die nächsten Schritte der Umsetzung?

Beatrice Berbig: Ende September 2022 findet der Go-Live unseres Minimal Viable Product (MVP) statt, also der Basisversion der digitalen Antragstellung. In dieser Version wird zunächst ausschließlich die Antragstellung für den Beruf Arzt/Ärztin im Land Nordrhein-Westfalen möglich sein. Zu Anfang wird also wie eingangs beschrieben die erste konzipierte Antragsstrecke umgesetzt. Für diesen Go-Live sind wir aktuell im Endspurt der Umsetzung. Anschließend wird das bestehende MVP zur Version 2.0 weiterentwickelt und die weiteren Antragsstrecken sukzessive veröffentlicht. Parallel dazu arbeiten wir intensiv an der Anbindung der nachnutzungsinteressierten Länder. Aktuell sind der Abschluss des Projekts und der Übergang in den regulären Betrieb bis Ende 2022 geplant.

Worin sehen Sie die größten Vorteile der digitalen Antragstellung?

Beatrice Berbig: Für Antragstellende besteht der größte Vorteil unseres digitalen Verfahrens darin, dass sie ihren Antrag schnell, sicher und zentral stellen können. Von der Erstinformation über die Kontakte zu Beratungsstellen bis hin zur Antragstellung funktioniert alles zentral über das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Insgesamt soll der Prozess der Antragstellung durch das neue digitale Verfahren beschleunigt, vereinfacht und bis zum Absenden des Antrags medienbruchfrei ermöglicht werden. Antragstellende erhalten ausführliche Hinweise zu notwendigen Unterlagen und können diese direkt hochladen. Dadurch erhoffen wir uns eine gesteigerte Qualität der Anträge, so dass im Idealfall nur vollständige Anträge die zuständigen Stellen erreichen.

Welche offenen Fragen zur digitalen Antragstellung sind noch zu klären?

Beatrice Berbig: Für die Anerkennung in manchen Berufen ist aktuell noch die Vorlage physischer Dokumente erforderlich. Zukünftig sollte dieser Medienbruch vermieden werden. Für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland sind außerdem auch Kammern zuständig. Bislang gibt es jedoch noch keine bundesweit einheitlichen Regelungen zur sicheren rechtlichen Nachnutzung von „Einer für Alle“-Leistungen durch Kammern. Hier erhoffen wir uns eine zeitnahe zentrale Klärung.

Das Interview mit Beatrice Berbig fand im Mai 2022 statt. Sie ist Gesamtprojektleiterin des OZG-Umsetzungsprojekts im Referat Digitalisierung und Informationstechnologien beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Kontakt für Fragen zum Umsetzungsprojekt: ozg-anerkennung@mags.nrw.de

Wichtige Informationen zur Zuständigkeit und Details zum Anerkennungsverfahren z.B. für den Referenzberuf Ärztin/Arzt bietet der Anerkennungs-Finder im Fachkräfte-Bereich von „Anerkennung in Deutschland“. Von dort lässt sich auch der Online-Antrag starten.

Informationspaket zum OZG-Umsetzungsprojekt auf Tablet
pdf, 2.6 MB
OZG-Projekt Anerkennung, 2022

OZG-Umsetzung: Informationspaket

Ziele, Zeitplanung und Umsetzung des digitaler Antragsservice gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG). Enthält einen Beispiel-Antrag zur Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten.