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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
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  • Ihr Verfahren

Fachärztin/Facharzt

Sie haben sich im Ausland spezialisiert und eine zusätzliche Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen.

Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung müssen Sie bereits die Approbation als Ärztin oder Arzt haben.

Für welchen Beruf interessieren Sie sich?