Fachärztinnen und Fachärzte für Rechtsmedizin führen rechtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen durch. Sie führen histologische Analysen durch. Fachärztinnen und Fachärzte für Rechtsmedizin werten die Untersuchungsergebnisse aus, dokumentieren die Untersuchungsergebnisse und erstellen Gutachten. Vor Gericht erstatten sie mündlich Bericht, legen schriftliche Gutachten vor und erläutern diese.
Fachärztinnen und Fachärzte für Rechtsmedizin arbeiten z. B.