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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
29.02.2024

Mehr Fachkräfte aus aller Welt gewinnen

BIBB unterstützt Erleichterungen in der Einwanderung. Neuerungen auf „Anerkennung in Deutschland“

Ab 1. März gelten neue Regelungen zur Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt die Erleichterungen in der Einwanderung sowie die Verbesserungen im Anerkennungsprozess an vielen Stellen. Auch auf dem Anerkennungsportal findet sich aus diesem Anlass viel Neues.

Zum Inkrafttreten zentraler Neuerungen des ,Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung' erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser: „Wir brauchen mehr Einwanderung aus dem Ausland, von Fachkräften, qualifizierten Arbeitskräften oder von Menschen, die wir bei uns ausbilden wollen. Wir freuen uns, dass wir als BIBB bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Erleichterungen einen aktiven Beitrag leisten.“

Das Gesetz eröffnet Fachkräften und qualifizierten Arbeitskräften neue Einwanderungswege. In bestimmten Fällen sind Einreise und Erwerbstätigkeit nun ohne die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation möglich. Für die Arbeit in vielen Berufen bleibt die Anerkennung notwendig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen erst nach der Einreise erfolgen, so beispielsweise im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Das begrüße ich, denn Fachkräfte können schneller einreisen und bereits in Deutschland wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig werden sie vom Arbeitgeber auf dem Weg zur Anerkennung unterstützt und profitieren von den Vorteilen“, betont Esser.

Damit die Berufsanerkennung für möglichst viele Fachkräfte attraktiv ist, braucht es effiziente Verfahren. Das aktuelle Antragsgeschehen, Erfolge sowie Optimierungspotenziale beleuchtet der neue Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der auf den Ergebnissen des BIBB-Anerkennungsmonitorings beruht. Das BIBB ist nicht nur an der Analyse beteiligt, sondern unterstützt auch konkret bei Verbesserungen im Anerkennungsprozess. So sind bereits mehrere Bundesländer für unterschiedliche Berufe an den digitalen Antragsservice über das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“, das vom BIBB betrieben wird, angebunden.

Die neuen Regelungen sind in die Online-Informationen auf „Anerkennung in Deutschland“ eingeflossen. Der Anerkennungs-Finder hat in diesem Zuge eine neue Nutzerführung erhalten und zeigt die neuen alternativen Wege zum Arbeiten in Deutschland auf. Parallel zu den rechtlichen Neuerungen erleichtert eine neue Navigation die Übersicht und den Wechsel zwischen den Portal-Bereichen.

Im Bereich der Sprachen gab es anlässlich des „Umbaus“ auch eine kleine Veränderung: Damit die Übersetzungen händelbar bleiben, wurde die Sprache mit den geringsten Nutzerzahlen und aktuell geringsten Relevanz für die Berufsanerkennung gestrichen (Griechisch). Die Dynamik bei den Zielgruppen behält das Portal weiterhin im Blick und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.

Mit den neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung gibt es auch neue Möglichkeiten der Einwanderung für Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein im Ausbildungsland staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss. Alternativ dazu können auch Abschlüsse von deutschen Auslandshandelskammern (AHK) der Kategorie A die Voraussetzung erfüllen. Das BIBB wird künftig auf Antrag der Auslandshandelskammern prüfen und bescheinigen, welche den AHK-Abschlüssen zugrunde liegenden Ausbildungen die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit vergleichbar einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung vermitteln.

Durch das neue Gesetz soll außerdem die Einwanderung von Auszubildenden vereinfacht werden. Um die Umsetzung der Neuerungen in der Praxis zu unterstützen, hat das BIBB im Discussion Paper „Einwanderung in die Ausbildung“ konkrete Handlungsbedarfe identifiziert. „Wir sehen großes Potenzial, die Ausbildungsmigration zu stärken“, sagt Esser. Dafür sei zum Beispiel der Aufbau flächendeckender Informations- und Unterstützungsangebote wichtig. Auch das Engagement verantwortlicher Akteure, starke internationale Kooperationen sowie fortlaufende wissenschaftliche Begleitung benennt das Autorenteam der Studie als sinnvolle Maßnahmen.

 

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