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31.03.2026

Anerkennung soll schneller werden

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung in Heilberufen vom Bundestag beschlossen

Für Ärzte, Zahnärztinnen, Apotheker und Hebammen aus Drittstaaten soll die Anerkennung künftig schneller, einheitlicher und digitaler werden: Das entsprechende Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen hat der Deutsche Bundestag am 26. März beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen die neuen Regelungen am 1. November in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung von Ärztinnen, Zahnärzten und Apothekerinnen, die ihre Berufsqualifikation in einem Drittstaat erworben haben. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ist dann nur noch wahlweise möglich. 
  • Insbesondere für den ärztlichen Bereich wird klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung um eine Berufszulassungsprüfung handelt: Die Kenntnisprüfung soll sich nicht auf etwaige Defizite konzentrieren, sondern gleiche Standards für alle anlegen.
  • Die Bundesländer erhalten künftig die Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen von Antragstellenden aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen. 
  • Hebammen aus Drittstaaten erhalten ein Wahlrecht: Sie können künftig auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren.
  • Die elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) sowie die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) sollen alternativ zur schriftlichen Übermittlung und Form zulässig sein.
  • Neue Regelungen sollen den Ländern untereinander die Klärung ermöglichen, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen.
  • Für Ärzte und Zahnärztinnen kann die Berufserlaubnis in Ausnahmefällen künftig auch unbefristet erteilt werden.

Weitere Punkte betreffen die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärztinnen, Zahnärzte und Apothekerinnen aus EU/EWR/Schweiz sowie weitere Erleichterungen für Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten (ATA/OTA) und Hebammen.

Weitere Informationen

BMG-Pressemitteilung vom 26.03.2026