Anerkennung soll schneller werden
Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung in Heilberufen vom Bundestag beschlossen
Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung in Heilberufen vom Bundestag beschlossen
Für Ärzte, Zahnärztinnen, Apotheker und Hebammen aus Drittstaaten soll die Anerkennung künftig schneller, einheitlicher und digitaler werden: Das entsprechende Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen hat der Deutsche Bundestag am 26. März beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen die neuen Regelungen am 1. November in Kraft treten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Weitere Punkte betreffen die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärztinnen, Zahnärzte und Apothekerinnen aus EU/EWR/Schweiz sowie weitere Erleichterungen für Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten (ATA/OTA) und Hebammen.
Weitere Informationen
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.