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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
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  • Beratungsangebot
  • Ihr Verfahren

Fachapotheker/in

Haben Sie sich im Ausland spezialisiert und eine Qualifikation als Fachapothekerin oder Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen.

Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung müssen Sie bereits die Approbation als Apothekerin oder Apotheker haben.

Für welchen Beruf interessieren Sie sich?