Gabelstapler und andere Flurförderzeuge fahren
Mit Flurförderzeugen werden in Betrieben Sachen transportiert, gestapelt oder gelagert. Dazu gehören z. B. Gabelstapler, Handhubwagen, Schubmaststapler oder Kommissionierer. Viele Menschen sagen dazu einfach „Gabelstapler“ oder „Stapler“.
Für das Fahren von Flurförderzeugen gibt es in Deutschland keine geregelte Berufsausbildung. Deshalb gibt es auch kein Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen.
Wenn Sie in Deutschland Flurförderzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Flurfördermittelschein. Er wird oft einfach „Staplerschein“ genannt. Den Staplerschein bekommen Sie in Deutschland nach einer Qualifizierung. Das ist meistens ein Lehrgang oder eine Unterweisung.
Sie müssen auch diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet.
Regelungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
- DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“
Qualifizierung finden
Es gibt viele Anbieter für die Qualifizierung. Informationen bekommen Sie oft bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Handwerkskammern (HWK). Auch private Unternehmen und Organisationen bieten Qualifizierungen an.
Passende Kurse können Sie z. B. auf diesen Websites suchen. Geben Sie dort einen Suchbegriff ein, z. B. „Staplerschein“:
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