Gebärdensprachdolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher
Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher übersetzen gesprochene Sprache in Gebärdensprache und umgekehrt. Sie überwinden damit Sprachbarrieren zwischen Menschen, die hören können und Menschen, die nicht hören können. In Deutschland gibt es unterschiedliche Wege zu einer Qualifikation als Gebärdensprachdolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher.
Für welchen Beruf interessieren Sie sich?
Sie haben an einer Hochschule die Kenntnisse erworben als Gebärdensprachdolmetscherin oder Gebärdensprachdolmetscher zu arbeiten und haben auch eine Abschlussprüfung gemacht. Dann entspricht das in Deutschland einem Studium. Dann ist Ihr Referenzberuf Gebärdensprachdolmetscherin oder Gebärdensprachdolmetscher (Hochschule).
Besondere Tätigkeit
Sie möchten in Deutschland vor Gericht arbeiten. Dann brauchen Sie eine spezielle Qualifikation: Sie benötigen die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Gebärdensprachdolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher. Und Sie müssen sich von einem Gericht als Gebärdensprachdolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher beeidigen lassen. Den Antrag dazu stellen Sie bei den Gerichten. Ihr Referenzberuf ist dann Gebärdensprachdolmetscherin oder Gebärdensprachdolmetscher (allgemein beeidigte/r).
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