Beamtin und Beamter
Beamtinnen und Beamte sind in Deutschland im öffentlichen Dienst tätig. Sie arbeiten z. B. in der Polizei oder der Finanzverwaltung. Sie können dabei verschiedene Berufe haben. Beamtin und Beamter ist ein Status. Für die Aufnahme der Tätigkeit als Beamtin oder Beamter gelten besondere Anforderungen.
Es gibt 2 Wege in Deutschland den Status als Beamtin oder Beamter zu bekommen. Das heißt dann Anerkennung der Laufbahnbefähigung.
- Sie bewerben sich auf eine Arbeitsstelle, die eine Behörde ausgeschrieben hat. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist: Die Behörde prüft, ob Sie auch Beamtin oder Beamter sein können.
- Sie können einen Antrag auf Anerkennung der Laufbahnbefähigung stellen. Das geht auch, ohne sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Dieses Anerkennungsverfahren erklären wir Ihnen hier:
Beamtenstatus anerkennen lassen
In Deutschland gibt es Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung und in der Landesverwaltung.
Informationen zur Anerkennung als Beamtin oder Beamte für die Bundesverwaltung
Informationen zur Anerkennung als Beamtin oder Beamte für die Landesverwaltung
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.