Heilpraktiker/in
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker behandeln Patientinnen und Patienten bei Krankheiten. Sie nutzen für Diagnose und Therapie häufig alternative Heilmethoden. Sie sind aber keine Ärztinnen oder Ärzte.
In Deutschland gibt es keine staatlich geregelte Berufsausbildung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker. Daher gibt es kein Anerkennungsverfahren für diesen Beruf.
Wenn Sie in Deutschland die Heilkunde ausüben möchten, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, brauchen Sie eine Erlaubnis. Dafür müssen Sie eine Prüfung ablegen. Zuständig ist meistens das Gesundheitsamt an ihrem Arbeitsort.
Für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und einen mittleren Bildungsabschluss haben.
Sie brauchen ein ärztliches Attest, um Ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Für den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit brauchen Sie ein amtliches Führungszeugnis.
Weitere Informationen zur Heilpraktikerprüfung finden Sie hier.
Wenn Sie die Prüfung bestehen, wird Ihnen die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde in Deutschland erteilt. Sie dürfen sich dann „Heilpraktikerin“ oder „Heilpraktiker“ nennen.
Rechtliche Grundlagen:
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1)
Weitere Möglichkeiten
Haben Sie im Ausland Medizin studiert? Dann können Sie vielleicht Ihre Berufsqualifikation als Ärztin oder Arzt in Deutschland anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier:
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