Energieberater/in
Energieberaterinnen und Energieberater analysieren den Energieverbrauch von Gebäuden und entwickeln Konzepte, um Energie zu sparen. Sie beraten z. B. zu Sanierungsmaßnahmen und begleiten diese. Sie stellen auch Energieausweise aus und unterstützen bei der Beantragung staatlicher Fördermittel.
Um in Deutschland alle Aufgaben in der Energieberatung übernehmen zu können, müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen. Dann können Sie sich in die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen. Ihre Grundqualifikation können Sie mit einem abgeschlossenen Studium oder einer Ausbildung in einem relevanten Bereich nachweisen. Dafür können Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung aus dem Ausland anerkennen lassen.
Sie brauchen oft auch Berufserfahrung im Bereich der Energieberatung und müssen an Fortbildungen teilnehmen.
Zuständige Stelle für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste: Deutsche Energie-Agentur (dena)
Sie können sich online im Portal der dena registrieren.
Hinweise zum Verfahren finden Sie im Regelheft.
Rechtliche Grundlage: § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hinweis: Wenn Sie keine Grundqualifikation haben, können Sie vielleicht auch die Qualifikationsprüfung Energieberatung machen. Mit der Qualifikationsprüfung können Sie auch in die Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen werden. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ihre Möglichkeiten
Haben Sie ein Studium z. B. im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung, Bauingenieurwesen, Physik, Maschinenbau oder Elektrotechnik abgeschlossen? Oder haben Sie eine Berufsqualifikation als Technikerin bzw. Techniker oder Meisterin bzw. Meister in einem relevanten Bereich, wie z. B. Bautechnik, Klimatechnik oder im Schornsteinfegerhandwerk? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Beispielsweise sind die folgenden Berufe für Sie relevant:
Weitere relevante Berufe können Sie auch im Anerkennungs-Finder suchen.
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