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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
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Energieauditor/in

Energieauditorinnen und Energieauditoren untersuchen den Energieeinsatz und den Energieverbrauch in Unternehmen. In Deutschland müssen große Unternehmen regelmäßig Energieaudits durchführen. Das machen qualifizierte und akkreditierte Energieauditoren.

Für die Arbeit als Energieauditorin oder Energieauditor müssen Sie sich in Deutschland bei der zuständigen Stelle registrieren und freigeben lassen. Dafür müssen Sie Ihre Fachkunde nachweisen. Ihre Fachkunde können Sie mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Ingenieurswesen oder Naturwissenschaften oder einer Ausbildung im technischen Bereich nachweisen. Sie können Ihr Studium oder Ihre Ausbildung aus dem Ausland anerkennen lassen.

Sie brauchen auch mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich betriebliche Energieberatung. Sie müssen auch regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

Zuständige Stelle: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Registrierung und Freigabe von Energieauditorinnen und Energieauditoren zuständig.

Hinweise zur Registrierung von Energieauditorinnen und Energieauditoren: Hinweise zum Verfahren finden Sie im Merkblatt.

Rechtliche Grundlage: § 8b Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Registrierung für Energieauditorinnen und Energieauditoren: Sie können sich online im Portal des BAFA registrieren.

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