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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
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Psychosoziale Prozessbegleitung

Als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter unterstützen Sie Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Opfer von Gewalt bei Strafverfahren. Sie begleiten Verletzte von Straftaten vor und im Gerichtsverfahren gegen die Täterinnen oder Täter.

Für die Arbeit als psychosoziale Prozessbegleitung brauchen Sie in Deutschland ein abgeschlossenes Studium oder einen Beruf im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie. Sie können Ihr Studium oder Ihre Ausbildung aus dem Ausland anerkennen lassen. Informationen zum Anerkennungsverfahren für die einzelnen Berufe finden Sie unter „Ihre Möglichkeiten“.

Sie brauchen auch mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in Ihrem Beruf. Dann können Sie eine spezielle Ausbildung oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung machen. Diese Weiterbildung machen Sie in der Regel in Deutschland. Es ist auch notwendig, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung und Links zu den Informationsseiten der Bundesländern finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage: Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Ihre Möglichkeiten


Beispielsweise sind die folgenden Berufe für Sie relevant: