EU-Bescheinigung über Berufserfahrung
Die EU-Bescheinigung über Berufserfahrung kann erforderlich sein, um bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Beruf zu belegen. Dies ist dann der Fall, wenn in einem EU-Staat die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Erbringung einer Dienstleistung allgemeine, kaufmännische oder fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt. Die zuständige Stelle im Zielland kann die Bescheinigung auf Grundlage der Artikel 16 bis 19 der anfordern.
In der EU-Bescheinigung steht:
- Bezeichnung und Dauer Ihrer Tätigkeit
- Art Ihrer Tätigkeit: z.B. selbstständige Tätigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer, in leitender Position oder angestellt tätig etc.
- Sie können weitere Angaben zur ausgeübten Tätigkeit eintragen lassen.
- Sie können zusätzlich einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss bescheinigen lassen.
Wichtiger Hinweis
Die folgenden Angaben treffen für Sie zu, wenn Sie eine deutsche Berufsqualifikation in einem anderen Land der EU, des EWR oder in der Schweiz anerkennen lassen möchten.
Wenn Sie jedoch eine ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte das EU-Beratungszentrum in Ihrem Herkunftsland! Die Kontaktdaten finden Sie auf der englischsprachigen Seite der EU-Kommission: Free movement of professionals.
Sie erhalten die EU-Bescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), die bei Ihnen vor Ort für den Beruf zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie über eine Recherche auf folgenden Seiten:
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