Certificate of Good Standing (CoGS)
Das Certificate of Good Standing (CoGS) ist ein wichtiges Dokument für die Anerkennung in vielen reglementierten Berufen. Andere Bezeichnungen sind Certificate of Current Professional Status (CCPS) oder Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die zuständige Stelle im Zielland kann das Dokument auf Grundlage von Anhang VII, Nr. 1 d der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anfordern. Es wird ausgestellt für akademische Heilberufe wie z.B. Ärztin/Arzt oder Apothekerin/Apotheker und für Gesundheitsfachberufe wie z.B. Pflegefachpersonen oder Hebammen.
Das Certificate of Good Standing sagt aus:
- Sie dürfen in Ihrem Beruf uneingeschränkt arbeiten.
- Es liegt kein Strafverfahren gegen Sie vor.
- Es liegen keine Strafmaßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegen Sie vor.
Das Certificate of Good Standing wird in dem deutschen Bundesland ausgestellt, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. In einigen Bundesländern sind die jeweiligen Bezirksregierungen oder kommunale Behörden zuständig.
Falls Sie noch nicht in Ihrem Beruf gearbeitet haben, ist die Stelle in dem Bundesland zuständig, in dem Sie Ihre Berufsurkunde erhalten haben.
Informationen der zuständigen Stellen
Bundesland
Akademische Heilberufe
Gesundheitsfachberufe
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
Akademische Heilberufe
Regierungspräsidium Stuttgart,
Referat 95.1 - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Freiburg
Gesundheitsfachberufe
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 25 - Berufsanerkennung im Ausland
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Tübingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Karlsruhe
Bundesland
BayernAkademische Heilberufe
Bayernportal
Webseite:
Bundesland
BerlinAkademische Heilberufe
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Referat IV A
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Gesundheitsfachberufe
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Referat IV H
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Bundesland
BrandenburgAkademische Heilberufe
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bundesland
BremenGesundheitsfachberufe
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 20
Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung
Bundesland
HamburgAkademische Heilberufe
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Gesundheitsfachberufe
Sozialbehörde - Amt für Gesundheit
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Bundesland
HessenGesundheitsfachberufe
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV3 - Pflegeberufe
Webseite:
Bundesland
Mecklenburg-VorpommernBundesland
NiedersachsenGesundheitsfachberufe
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(Landessozialamt - LS)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Arnsberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Gesundheitsfachberufe
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Aufgabenbereich 53.2 KO
Bundesland
Saarland
Bundesland
Sachsen
Bundesland
Sachsen-AnhaltAkademische Heilberufe
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Gesundheitsfachberufe
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Bundesland
Schleswig-HolsteinGesundheitsfachberufe
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
Stand: 15.08.2024
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