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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Ihr Anerkennungsverfahren als Lehrer/in
in Wendorf, Mecklenburg-Vorpommern

  • Der Beruf Lehrer/in ist in Mecklenburg-Vorpommern reglementiert.
  • Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
  • Die Anerkennung hat viele Vorteile.

Die zuständige Stelle

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Ihr Kontakt

Frau Claudia Jungbluth


Kurzinfos

Das Verfahren heißt: Anerkennung und Gleichstellung.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt allgemein: Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer besteht aus 2 Teilen:

  1. Studium für ein Lehramt mit mindestens 2 Fächern. Das Studium schließt mit der 1. Staatsprüfung ab.
  2. Pädagogisch-praktische Ausbildung. Diese Ausbildung schließt mit der 2. Staatsprüfung ab. Die praktische Ausbildung heißt auch: Vorbereitungsdienst oder Referendariat.

Diese Voraussetzung gilt für die Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern:

Hinweis: Für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer müssen Sie meistens auch Deutschkenntnisse, Ihre persönliche Eignung und gesundheitliche Eignung nachweisen. Die persönliche Eignung und gesundheitliche Eignung prüft spätestens Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Einstellung.

  • Spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrags bei der zuständigen Stelle: Die zuständige Stelle informiert Sie über den Eingang der Dokumente. Sie teilt Ihnen mit, falls Dokumente fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind.
  • Nach spätestens 3 Monaten: Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

Dokumente für meinen Antrag

  • Antragsformular von der zuständigen Stelle

  • Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag

  • Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)

  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)

  • Lebenslauf

  • Nachweis Ihrer Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse)

  • Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (z. B. berufliche Weiterbildungen, Seminare)

  • Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.

  • Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.

  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Abschlusszeugnis der Hochschule, Diploma Supplement, Prüfungsordnung)

Diese Dokumente geben Sie erst später ab (bei einer Ausgleichsmaßnahme oder kurz vor der Einstellung in den Schuldienst):

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Wir empfehlen Ihnen: Senden Sie keine Originale per Post.

Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen.


Meine Schritte zur Anerkennung

  • Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben.
  • Sie können den Antrag auch mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
  • Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
  • Manchmal können Sie den Antrag online stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen. Nutzen Sie für den Online-Antrag das Internetportal des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Sie verlassen dann unsere Informationsseite.
    Zum Internetportal Mecklenburg-Vorpommern

Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung: Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als Lehrerin und Lehrer. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen. Die zuständige Stelle prüft danach weitere Voraussetzungen für die Einstellung als Lehrerin und Lehrer. Dazu zählen z. B. Ihre Deutschkenntnisse.

Hinweis: Sie können Ihre Berufsqualifikation auch nur mit dem Abschluss des deutschen Lehramts-Studiums (1. Staatsprüfung) vergleichen lassen. Wenn Ihre Berufsqualifikation mit der 1. Staatsprüfung gleichwertig ist, dann ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst oder ein Seiteneinstieg möglich.

Das Verfahren dauert höchstens 3 Monate. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.

Ergebnis: Anerkennung

Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie bekommen die sogenannte Lehramtsbefähigung für das beantragte Lehramt.

Ergebnis: Keine Anerkennung, weil die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist.

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Diese Unterschiede können Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Deshalb ist Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation.

In den meisten Fällen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.

Ergebnis: Keine Anerkennung, weil Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Aber Sie erfüllen nicht alle anderen Voraussetzungen für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer: Sie müssen vielleicht noch nachweisen, dass Sie z. B. Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 haben. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie widersprechen oder klagen.

Ausgleichsmaßnahmen

Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Sie wesentliche Unterschiede ausgleichen. Wesentliche Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet.

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:

  • Anpassungslehrgang: Arbeiten als Lehrerin oder Lehrer, Hospitationen in anderen Unterrichtsstunden und Teilnahme an Fortbildungen
  • Eignungsprüfung: Eine Unterrichtsprobe je Fach und eine mündliche Prüfung

Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen.

Für den Ausgleichsmaßnahme brauchen Sie deutsche Sprachkenntnisse. Sie müssen vor Beginn der Ausgleichsmaßnahme mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.

Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung geben Sie bei der zuständigen Stelle ab. Die zuständige Stelle prüft die Bescheinigung und alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Ihre Deutschkenntnisse). Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt.

Sie kommen aus einem Drittstaat? Für eine Ausgleichsmaßnahme dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten, z. B. bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.

Beratung 

Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei der zuständigen Stelle über Ihre Möglichkeiten informieren. Sie konnten z. B. Ihre Deutschkenntnisse nicht nachweisen? Die zuständige Stelle hilft Ihnen weiter.


Meine weiteren Möglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Arbeit ohne Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer. Es gibt z. B. diese Alternativen zur Anerkennung:

Bewerbung für den öffentlichen Schuldienst

Sie haben eine Lehrbefähigung außerhalb von Deutschland erworben? Sie können sich in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Anerkennung auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Sie werden eingestellt, wenn ein Bedarf an bestimmten Lehrerinnen und Lehrern vorliegt und Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Stelle muss ausgeschrieben sein: zur Stellenbörse für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern

Seiteneinstieg

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es besondere Regelungen für den sogenannten Seiteneinstieg. Dann können Sie auch ohne Lehramtsstudium oder Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer arbeiten. Der Seiteneinstieg ist meistens möglich, wenn es für das Unterrichtsfach zu wenige Lehrerinnen oder Lehrer gibt (Mangelfach). Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei der Schule oder auf den Internetseiten der zuständigen Schulbehörde oder des Kultusministeriums, z. B. hier.

Arbeiten an einer Privatschule

Sie können vielleicht als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung an einer Privatschule arbeiten. Sie können sich direkt bei der Privatschule bewerben.

Arbeiten als Vertretungslehrerin oder Vertretungslehrer

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie vielleicht an Schulen als Vertretung für eine Lehrkraft arbeiten. Das ist meistens nur möglich, wenn eine andere Lehrkraft an einer Schule ausfällt. Das heißt: Es gibt einen Personalmangel an der Schule. Sie müssen dann das entsprechende Unterrichtsfach studiert haben. Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier.

Arbeiten an internationalen Schulen

Sie können an bilingualen oder Europaschulen in Ihrer Muttersprache unterrichten. Sie brauchen dann die notwendigen Fachkenntnisse und Sprachkenntnisse.

Arbeiten in Vorbereitungsklassen und Förderklassen

Sie haben z. B. Germanistik studiert oder eine Qualifikation in Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ)? Dann können Sie vielleicht in Vorbereitungsklassen oder Förderklassen Schülerinnen und Schüler mit fehlenden Deutschkenntnissen unterrichten. Sie können vielleicht auch in der Erwachsenenbildung arbeiten. Verschiedene Institutionen bieten Kurse für Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an.

Arbeiten außerhalb einer Schule

Sie können mit Ihrer Lehrqualifikation auch außerhalb von Schulen arbeiten. Das ist vor allem in pädagogischen Bereichen möglich, z. B. in der Erwachsenenbildung, in der Beratung oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule.

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:

  • Sie stellen einen Antrag auf das hier beschriebene Verfahren.
  • Sie stellen einen Antrag auf das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (§ 10 BVFG).

Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.

Eine Zeugnisbewertung kann Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet Ihr Zeugnis. Beachten Sie: Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation erhalten Sie nur von der zuständigen Stelle. Mehr Informationen zur Zeugnisbewertung finden Sie hier.

  • Sie haben noch Fragen? Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Lassen Sie sich beraten! Ihre Beratungsstelle finden Sie einen Schritt zuvor. Klicken Sie in der Navigation auf „Beratungsangebot“.
  • Sie möchten in einer Kindertagesstätte arbeiten oder an einer Grundschule mit ganztägiger Betreuung für Kinder? Die Hotline "Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen" berät Sie zum direkten Einstieg in den Job oder zu einer Ausbildung.

Weitere Informationen

Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 2 Teilen:

  • ein Studium für ein Lehramt (1. Staatsprüfung) und
  • eine pädagogisch-praktische Ausbildung: Vorbereitungsdienst (2. Staatsprüfung).

Lehrerinnen und Lehrer können an unterschiedlichen Schulen arbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es folgende Lehrämter (Lehramtsbefähigungen):

  • Lehramt an Grund- und Hauptschulen
  • Lehramt an Haupt- und Realschulen
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt für Sonderpädagogik
  • Lehramt an Beruflichen Schulen

Letzte Aktualisierung am: 30.11.2023

Die zuständige Stelle

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Ihr Kontakt

Frau Claudia Jungbluth

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Fragen oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren. Oder ist Ihnen aufgefallen, dass eine Information verbessert werden kann? Dann schreiben Sie uns.