Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Bei Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organe der Rechtspflege Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung.
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