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FAQ

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen.

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.

Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.

Beratung

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, ist die Anerkennung zwingend notwendig, Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben. 

Vorteile der Anerkennung

Was ist berufliche Anerkennung?

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Für einen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf benötigen Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Anerkennung oder Bewertung ist eine Voraussetzung für Ihre Einreise nach Deutschland. Sie ist auch Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis.

Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Was ist berufliche Anerkennung?

Einwanderung

Hochschulabschlüsse

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten. Manchmal kostet es auch mehr. Die zuständige Stelle informiert Sie über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen hinzu. Vielleicht müssen Sie notwendige Dokumente persönlich aus Ihrem Herkunftsland abholen. Dann haben Sie auch Reisekosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.

Finanzielle Förderung

Es gibt unterschiedliche Ergebnisse. Es gibt 2 mögliche Ergebnisse für reglementierte Berufe und 3 mögliche Ergebnisse für nicht reglementierte Berufe.

Reglementierte Berufe

Für reglementierte Berufe gibt es 2 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder keine Anerkennung.

Nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe gibt es 3 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder teilweise Anerkennung oder keine Anerkennung.

  • Dann erhalten Sie die Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation gleichwertig.
  • Dann erhalten Sie die teilweise Anerkennung: Ihrer Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation nur teilweise gleichwertig. Sie dürfen mit einer teilweisen Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten.
  • Dann erhalten Sie keine Anerkennung: Der Unterschied Ihrer Berufsqualifikation ist im Vergleich mit der deutschen Berufsqualifikation zu groß.

Sie können wesentliche Unterschiede in reglementierten und nicht reglementierten Berufen durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgleichen. Zum Beispiel durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung.

Sie erhalten das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid.

Wie bekomme ich die Anerkennung

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hatten vor 2012 schon Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Deshalb können diese Personen beim Anerkennungsverfahren zwischen 2 Verfahren wählen:

  1. Verfahren nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder
  2. Verfahren nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Verfahren: Beim Anerkennungsverfahren nach BQFG wird Ihre Berufsqualifikation immer mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf verglichen. Das Anerkennungsverfahren nach BQFG berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung. Damit können Sie vielleicht im Anerkennungsverfahren festgestellte wesentliche Unterschiede ausgleichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die Unterschiede zwischen den Verfahren in einem Flyer.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei Ihrer zuständige Stellen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Flyer „Berufliche Anerkennung für Spätaussiedler“ des BAMF

Informationsseite des BAMF für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

In einem nicht reglementierten Beruf können Sie meistens ohne Anerkennung arbeiten. 

Es gibt auch folgende Alternativen zur Anerkennung:

In einem reglementierten Beruf dürfen Sie in Deutschland nicht ohne Anerkennung arbeiten. Sie können aber in nicht reglementierten Berufen arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie keine Anerkennung. Das können z. B. Tätigkeiten in der Forschung, bei Unternehmen oder in anderen Berufsbereichen sein.

Möglichkeiten für Einwandernde aus Drittstaaten:

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie meistens die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Ohne Anerkennung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können mit einem Aufenthaltstitel für eine Ausbildung oder für ein Studium einreisen. Dieser Aufenthaltstitel kann verschiedene Beschränkungen enthalten.
  • Sie haben einen Abschluss in einem akademischen reglementierten Beruf? Dann können Sie sich auch auf Stellen für nicht reglementierte Berufe bewerben. Für den erforderlichen Aufenthaltstitel für Erwerbszwecke brauchen Sie eine Zeugnisbewertung mit dem Ergebnis „H+“. Zusätzlich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Die Beratungsstellen, Ihre zuständige Stelle oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Beratung
Anerkennungs-Finder
Hochschule
Wir gründen in Deutschland
Study in Germany
Hotline

Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren

Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. 

Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. 

Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf der Seite Einwanderung.

Die zuständige Stelle prüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig? Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse und Dokumente. Die zuständige Stelle vergleicht z. B. die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung mit der Dauer einer Ausbildung im deutschen Referenzberuf. Ihre Berufserfahrung wird bei der Prüfung auch berücksichtigt. Die zuständige Stelle informiert Sie über das Ergebnis in einem Bescheid.

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Ja. Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung auch aus dem Ausland stellen. Sie wollen aus einem Nicht-EU-Land einwandern und in Deutschland arbeiten? Hierbei kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.

Was ist berufliche Anerkennung?
Einwanderung

Sie haben einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Dann erhalten Sie spätestens nach einem Monat Nachricht von Ihrer zuständigen Stelle. In dieser Nachricht steht: Die zuständige Stelle hat Ihre Dokumente erhalten. Vielleicht müssen Sie dann noch Dokumente nachreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie über fehlende Dokumente.

Sie haben alle notwendigen Dokumente bei der zuständigen Stelle eingereicht? Dann dauert die Bearbeitung bis zu 3 Monate. Spätestens dann erhalten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Anerkennungsverfahren um einen Monat verlängern. Es kann auch länger dauern, wenn z. B. eine Qualifikationsanalyse erfolgt.

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten beantragen. Dann dauert das Anerkennungsverfahren vielleicht nur 2 Monate. Sprechen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber darauf an!

Was ist berufliche Anerkennung?

Ja. Verschiedene Institutionen können Ihr Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen. Eine Förderung können Sie z. B. für Gebühren für das Anerkennungsverfahren, Beglaubigungen von Dokumenten oder Fahrtkosten erhalten. Manche Anbieter übernehmen auch die Kosten für Qualifizierungen nach dem Anerkennungsverfahren.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten! Die Beratungsstellen für Anerkennung und Ihre zuständige Stelle informieren Sie gerne.

Finanzielle Förderung

Beratung

Sie können nicht alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation vorlegen? Dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten vielleicht praktisch nachweisen. Für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe und Fortbildungsberufe geht das mit einer Qualifikationsanalyse. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen. Zum Beispiel bei Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege.

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Häufige Fragen zur Qualifikationsanalyse

Für den Antrag auf Anerkennung benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Sie benötigen aber in einigen Berufen für eine Berufszulassung Deutschkenntnisse. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Approbation z. B. eine Fachsprachenprüfung bestehen. Bei vielen anderen Berufen werden die Sprachkenntnisse nicht geprüft.

Informationen über vorgeschriebene Sprachkenntnisse in Ihrem Beruf finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Informationen zu verschiedenen Deutschkursen finden Sie auf unserer Internetseite Deutsch lernen.

Für einen Antrag auf Anerkennung müssen Sie immer folgende Dokumente einreichen:

  • Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über Inhalte und Dauer Ihrer beruflichen Qualifizierung 

Häufig müssen Sie weitere Dokumente einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie über die notwendigen Dokumente, über die Form der Dokumente und notwendige Übersetzungen in die deutsche Sprache. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für den Antrag

Übersetzer finden

Wenn es eine ähnliche Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland gibt, können Sie Ihre Berufsqualifikation aus der DDR auf Gleichwertigkeit prüfen lassen.  Wer führt das Verfahren durch? Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Ihre Bildungseinrichtung den Hauptsitz hatte. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Dafür geben Sie einfach Ihren Beruf an und den Ort, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung gemacht haben. Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie meistens einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit nach Art. 37 Einigungsvertrag stellen. Sie müssen für das Verfahren vielleicht Gebühren bezahlen. 

Sie haben in der DDR die Berufsqualifikation Facharbeiterin oder Facharbeiter erworben? Oder den Titel Meisterin oder Meister? Dann wenden Sie sich bitte an die regionale Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK FOSA ist dafür nicht zuständig!

Gesetzestext zur Anerkennung von Abschlüssen aus der ehemaligen DDR

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich ist weiterhin möglich. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Neuanträge die Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten.

Davon unabhängig gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihren Abschluss bis einschließlich 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erworben haben: Sie können die Anerkennung weiterhin gemäß den Regelungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen und erhalten.

Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.

Informationsseite der Bundesregierung zum Brexit