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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Beamter/Beamtin (Land)

Aufgaben und Tätigkeiten

Beamtinnen und Beamte des Landes werden vom Staat ernannt. Sie können in der Regel keine Kündigung erhalten. Das ist ein Unterschied zu Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Beamtinnen und Beamte erhalten neben besonderen Rechten auch besondere Pflichten vom Staat, z.B. Neutralität, Loyalität oder das Verbot zu streiken.

Es gibt unterschiedliche Laufbahnen für Beamtinnen und Beamte des Landes. Die Laufbahnen unterscheiden sich auch von Land zu Land. Die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamter oder Beamtin ist in verschiedenen Ebenen möglich. Die Ebene richtet sich nach der Ausbildung und der Berufserfahrung. Beamtinnen und Beamte müssen oft einen Vorbereitungsdienst machen. 

Arbeitsorte

Beamtinnen und Beamte der Länder arbeiten z. B. in

  • Landesbehörden oder Landesministerien
  • der Finanzverwaltung
  • der Sozialverwaltung
  • der Polizei
  • der Justiz (Gefängnisse, Gerichte)
  • der Bauverwaltung
  • der Verkehrsverwaltung
  • Archiven

Die Berufsprofile basieren auf Informationen von berufenet der Bundesagentur für Arbeit und dem BIBB.