Sie beraten oder recherchieren zur Berufsanerkennung?
Der Profi-Filter bietet Ihnen eine schnelle Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen.
zum Profi-FilterJa. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.
Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren.
Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. Für ein Visum benötigen Sie die Anerkennung. Sie haben einen Bescheid mit einer teilweisen Anerkennung erhalten? Und Sie können die wesentlichen Unterschiede in Deutschland ausgleichen? Dann benötigen Sie für die Einreise auch ein Visum. Wenn Sie ein Visum beantragen, dann müssen Sie den Bescheid vorlegen.
Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen.
Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.
Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf unserem Online-Portal auf der Seite „Einwanderung“.
In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.
Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.
Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.
Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.
Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.
Das hängt von der Reglementierung Ihres Berufs und von Ihrem Herkunftsland ab.
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig, damit Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.
Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Sie wollen in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten? Dann brauchen Sie keine Anerkennung. Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann ist die Anerkennung meistens die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel.
Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Das gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Das gilt z. B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.
Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Für einen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf benötigen Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Anerkennung oder Bewertung ist eine Voraussetzung für Ihre Einreise nach Deutschland. Sie ist auch Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis.
Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern.
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Zum Profi-FilterHier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die berufliche Anerkennung in Deutschland. Schauen Sie mal vorbei, vielleicht wurde Ihre Frage ja bereits beantwortet.
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