Ihr Anerkennungsverfahren als Ärztin/Arzt
in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Der Beruf Ärztin/Arzt ist in Deutschland .
- Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
Kurzinfos
Dieses Verfahren heißt: Erteilung der Approbation.
Hinweis: Die ist die uneingeschränkte Berufszulassung für akademische Heilberufe.
- Ihrer
- Deutschkenntnisse
- Sie brauchen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des .
- Sie müssen meistens auch eine auf dem Sprachniveau C1 machen. Es gibt auch Ausnahmen: dann brauchen Sie vielleicht keine Fachsprachenprüfung zu machen. Die Fachsprachenprüfung absolvieren Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die informiert Sie.
- Sie müssen bei der Antragstellung noch kein vorlegen. Sie können die Deutschkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.
- Spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages bei der : Die zuständige Stelle informiert Sie über den Eingang der Dokumente. Sie teilt Ihnen mit, falls Dokumente fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind.
- Nach spätestens 4 Monaten: Sie erhalten einen mit dem Ergebnis.
- Für Berufsqualifikationen aus der ist das Verfahren oft kürzer. Es dauert dann höchstens 3 Monate. Dafür müssen Sie die Voraussetzungen für eine erfüllen.
- Approbation: meistens 150 Euro bis 250 Euro
- Vielleicht weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen, oder
Vielleicht können auch Kosten erstattet werden. Es gibt z. B. eine finanzielle Förderung. Diese beantragen Sie, wenn Sie in Deutschland leben und bevor Sie den Antrag stellen.
Dokumente für meinen Antrag
Für den Onlineantrag brauchen Sie die Dokumente als PDF-Dateien. Dafür können Sie Ihre Dokumente scannen oder fotografieren.
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) und eine deutsche Übersetzung
Geburtsurkunde oder Auszug aus Familienbuch und eine deutsche Übersetzung
Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat) und eine deutsche Übersetzung
Lebenslauf auf Deutsch
Nachweise Ihrer (z. B. Zeugnisse, ) und eine deutsche Übersetzung
Falls notwendig: und eine deutsche Übersetzung
Vielleicht: Nachweis über den praktischen Teil Ihrer Ausbildung. Sie brauchen auch eine deutsche Übersetzung.
Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: in deutscher Sprache. Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen.
Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem in dem Beruf arbeiten. Sie brauchen auch eine deutsche Übersetzung.
auf Deutsch: Sie müssen vielleicht nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Auskunft über einen bereits gestellten . Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Sie schon einen Bescheid haben: Laden Sie den Bescheid im Onlineantrag hoch.
Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen.
- Nachweis Ihrer : aus Ihrem Herkunftsland (z. B. Strafregisterauszug). Sie brauchen auch eine deutsche Übersetzung. Sie können den Nachweis auch später abgeben. Das Dokument darf bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung: aus dem Land, in dem Sie zuletzt den Beruf ausgeübt haben. Sie brauchen auch eine deutsche Übersetzung. Sie können den Nachweis auch später abgeben. Das Dokument darf bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer : ärztliches Attest aus Deutschland oder von einer Beratungsärztin oder einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft. Sie brauchen auch eine deutsche Übersetzung. Sie können den Nachweis auch später abgeben. Das Dokument darf bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
Für den Onlineantrag brauchen Sie PDF-Dateien von Ihren Dokumenten. Dafür können Sie Ihre Dokumente scannen oder fotografieren. Die meisten Dokumente müssen Sie später zusätzlich in Papierform als beglaubigte Kopie abgeben. Dann können Sie die Dokumente mit der Post schicken oder persönlich abgeben. Von Ihnen persönlich erstellte Dokumente brauchen Sie nicht als abgeben. Ein persönlich erstelltes Dokument ist z. B. Ihr Lebenslauf oder eine Erklärung.
Wenn ein Nachweis nicht in deutscher Sprache ist, brauchen Sie meist: eine deutsche Übersetzung. Die Übersetzungen müssen machen.
Von Ihnen persönlich erstellte Dokumente brauchen Sie nicht von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen oder Übersetzern erstellt werden. Eine einfache Übersetzung genügt. Ein von Ihnen persönlich erstelltes Dokument ist z. B. Ihr Lebenslauf.
Sie brauchen von Ihren Nachweisen. Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigt eine Behörde oder ein Notar, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Meine Schritte zur Anerkennung
Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.
- Sie können Ihren Antrag online stellen. Sie verlassen dann unsere Informationsseite. Für Ihren Antrag müssen Sie Ihre Dokumente hochladen. Ein Tipp: Sammeln Sie erst Ihre Dokumente. Dann starten Sie den Antrag.
- Sie können den Antrag mit den Dokumenten auch bei der abgeben. Oder Sie können den Antrag mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale! Benutzen Sie dann das Antragsformular. Das Antragsformular finden Sie hier.
Die bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle macht eine : Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere und Qualifikationen.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgreich ist, prüft die zuständige Stelle die weiteren Voraussetzungen. Dann müssen Sie meistens Ihre Deutschkenntnisse, Ihre und nachweisen.
Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens 4 Monate. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen mit dem Ergebnis.
Die zuständige Stelle kann Sie nach Ihrem für die Fachsprachenprüfung anmelden. Für die Fachsprachenprüfung ist die Ärztekammer Sachsen-Anhalt zuständig.
Automatische Anerkennung
Für Berufsqualifikationen aus der gilt oft die . Das bedeutet: Es gibt keine individuelle . Deshalb ist das Verfahren vielleicht kürzer oder kostet weniger.
Aber: Sie müssen auch für eine automatische Anerkennung einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Sie müssen diese Voraussetzung für die automatische Anerkennung erfüllen:
- Sie haben Ihre Berufsqualifikation nach dem sogenannten Stichtag begonnen. Der Stichtag für jedes steht in der Bundesärzteordnung (siehe unter „Weitere Informationen - Infos und Links“).
Oder
- Sie haben eine aus Ihrem Ausbildungsland
Ergebnis: Anerkennung
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind . Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie erhalten die . Sie erhalten dafür eine Bescheinigung. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Ergebnis: Keine Anerkennung, weil die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist.
Es gibt zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Diese Unterschiede konnten Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Deshalb ist Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Sie erhalten keine Approbation.
In den meisten Fällen können Sie eine machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Ergebnis: Keine Anerkennung, weil Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.
Ihre Berufsqualifikation ist . Aber Sie erfüllen nicht alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation. Sie müssen vielleicht noch nachweisen, dass Sie sind oder bestimmte Deutschkenntnisse haben. Die zuständige Stelle informiert Sie, welche Nachweise fehlen.
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres . Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie widersprechen oder klagen.
Eignungsprüfung als Ausgleichsmaßnahme
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht ist, können Sie eine machen. Mit einer Eignungsprüfung können Sie ausgleichen. Wesentliche Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet.
Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich absolvieren, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung geben Sie bei der zuständigen Stelle ab. Die zuständige Stelle prüft die Bescheinigung und alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Ihre oder Ihre ). Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie erhalten die . Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Sie kommen aus einem ? Für die dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten, z. B. bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.
Beratung
Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei der zuständigen Stelle über Ihre Möglichkeiten informieren. Sie konnten z. B. Ihre persönliche Eignung oder Ihre Deutschkenntnisse nicht nachweisen? Die zuständige Stelle hilft Ihnen weiter.
Meine weiteren Möglichkeiten
Sie möchten nur manchmal und für kurze Zeit in Deutschland Dienstleistungen anbieten? Dann brauchen Sie meistens keine Anerkennung. Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen in einem anderen Staat der niedergelassen sein.
- Sie müssen Ihre nachweisen.
- Sie müssen Ihre Tätigkeit schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen oder registrieren.
Als können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:
- Sie stellen einen Antrag auf das hier beschriebene Verfahren.
- Sie stellen einen Antrag auf das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (§ 10 BVFG).
Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.
Sie haben noch Fragen? Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Lassen Sie sich beraten! Ihre Beratungsstelle finden Sie einen Schritt zuvor unter Beratungsangebot.
Weitere Informationen
- Stichtage in der Bundesärzteordnung
- Informationen beim Marburger Bund
- Liste der nationalen Beratungszentren in der EU, dem EWR und der Schweiz. Das nationale Beratungszentrum in Ihrem Land informiert Sie zur .
Den Antrag online abgeben
Die zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Frau Ina Göhring
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Hansering 15
06108 Halle (Saale) - Auf Google Maps ansehen
- Website
- Infoseite der zuständigen Stelle zur Anerkennung
Frau Ina Göhring
Fragen oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren. Oder ist Ihnen aufgefallen, dass eine Information verbessert werden kann? Dann schreiben Sie uns.